Haushalte mit Direktverträgen können bereits Online-Rechner-Erkennung. Darauf wies die Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag hin.
Beispiel Strom: „Wer zum Jahresende eine Preiserhöhung bekommen hat und nun einen höheren Abschlag zahlen muss, sollte wissen, dass der Abschlag ab März in vielen Fällen wieder gesenkt wird“, NRW Christina Wallraf, Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale, erklärt. „Denn wer derzeit mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen muss, kann von der Preisbremse profitieren.“
Für Januar und Februar soll es zunächst hohe Rabatte geben, weil die Preise nur noch gebremst werden ab März vergünstigt. „Allerdings gilt die Preisgrenze auch im Januar und Februar“, betonte sie. Beispielsweise werden Haushalte in den ersten beiden Märzmonaten entlastet.
Um mit dem Rechner den künftigen Stromabzug zu berechnen, müssen Verbraucher den aktuellen Gesamtenergiepreis, also den Grundpreis und die Jahresverbrauchsprognose eingeben. Laut Verbraucherzentrale haben Energieversorger bis Ende Februar Zeit, die neuen Abzüge und die Aufhebung der Preisgrenzen in ihren aktuellen Stromrechnungen mitzuteilen. Die Preisbremse gilt das ganze Jahr 2023. Sie kann laut Gesetz bis April 2024 verlängert werden.