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Energiekonzern Leag zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sieht in der Entschädigungsfrage des Energiekonzerns Leag die Verantwortung des Unternehmens selbst. Der sächsische BUND-Chef Felix Ekardt erklärte am Mittwoch in Dresden, dass die Leag auf die Genehmigung ihrer milliardenschweren Hilfen durch die...

Umweltschützer - Energiekonzern Leag zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sieht das Unternehmen selbst als haftbar für Schadensersatz gegenüber dem Energieversorger Leag. Der sächsische BUND-Chef Felix Ekardt erklärte am Mittwoch in Dresden, dass die Leag auf die Genehmigung ihrer milliardenschweren Hilfen durch die Europäische Kommission warte. „Aber das Unternehmen hat nahezu nichts dafür getan, dass 1,75 Milliarden Euro an Staatshilfen überwiesen werden.“ Die Leag müsse glaubwürdig und transparent darlegen, wie das Unternehmen den Wandel klimafreundlich gestalten, die Lausitz stärken und den Charakter des Braunkohletagebaus wiederherstellen will Abbaugebiet und stellen es wieder zur Verfügung.

Eckardt warnte davor, dass die Union zerfallen und dann die fossilen Minen und Kraftwerke zusammen mit den Kosten für die Sanierung in eine Art Bad Bank stecken würde. Eine Bad Bank ist ein Kreditinstitut, an das besonders riskante Kredite oder Wertpapiere ausgelagert werden. „Sollte sich die Leag durch den dann absehbaren Zusammenbruch ihrer Braunkohleaktivitäten aus der Verantwortung entziehen, besteht ein erhebliches Risiko, dass die Kosten für die Wiederherstellung der zerstörten Tagebaulandschaft auf die Gesellschaft abgewälzt werden. Allerdings muss die Leag diese Kosten tragen, was sie auch tut.“ von denen, die von der Braunkohle profitieren. Privatisierung der Gewinne, Sozialisierung der Kosten – das ist unmöglich.“

Die Europäische Kommission hat am Montag eine Entschädigung in Höhe von 2,6 Milliarden Euro für den Energiekonzern RWE genehmigt. Sachsen forderte daraufhin Aufklärung zur Staatshilfe für Legg. Dies ist Teil des Kohlekompromisses.Energieunternehmen sollen für entgangene Gewinne durch den Kohleausstieg entschädigt werden. Nach dem deutschen Kohleausstiegsgesetz wird die Kohle ab 2038 nicht mehr zur Stromerzeugung genutzt. Die Ampelparteien SPD, Grüne und FDP einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf, den Kohleausstieg „idealerweise“ auf 2030 vorzuziehen. RWE wollte einen vorzeitigen Ausstieg, weshalb nun eine Entschädigung genehmigt wurde.

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Quelle: www.stern.de

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