Prozess - Endgültiges Urteil zu tödlichem Unfall in Worms
Knapp neun Monate nach der Urteilsverkündung im tödlichen Unfall in Worms ist das Urteil des Mainzer Landgerichts rechtskräftig. Nach eigenen Angaben bestätigte der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) am Donnerstag das Urteil vom 20. März 2023 und wies die Berufungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft ab. Eine Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler.
Im Prozess geht es um einen Vorfall im Juli letzten Jahres, bei dem ein Fußgänger getötet wurde. Ein Richter in Mainz sprach einen zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung 25 Jahre alten Mann eines verbotenen Rennvergehens mit Todesfolge für schuldig und verurteilte ihn zu fünf Jahren und neun Monaten Haft. Der Mann gab zu, mit einem gemieteten Hochleistungsauto in der Wormser Innenstadt Rennen gefahren zu sein. An einer Kreuzung überquerten zwei Fußgänger bei Rotlicht die Fahrbahn. Trotz Vollbremsung prallte der Fahrer frontal gegen einen der Männer und schleuderte ihn mehr als 60 Meter weit über die Fahrbahn. Der 52-Jährige verstarb noch auf der Stelle.
Die Anklage forderte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes, während die Verteidigung eine Bewährung forderte. Der BGH teilte nun mit, dass der Mann das Risiko eines tödlichen Zusammenstoßes während der Fahrt in Kauf genommen habe, aber zuversichtlich sei, dass der Fußgänger den Gefahrenbereich im letzten Moment hätte verlassen können oder dass er selbst dazu in der Lage gewesen wäre rechtzeitig, um es zu vermeiden.
Hinweis des BGH
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Quelle: www.stern.de