- Endgültige Feststellung des Mordes gegen den Mitbewohner
Das Urteil des Amtsgerichts Flensburg in einem Fall, in dem ein Mann einen Mitbewohner mit einem Kopfstich getötet hat, wurde bestätigt. Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Täters als unbegründet abgewiesen, wie das Amtsgericht Flensburg bestätigte.
Der Mann wurde im Februar wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt. Er wird beschuldigt, am 19. Dezember 2022 in einem Streit einen Mitbewohner getötet zu haben, indem er ihm mit einem Messer den Schädel durchbohrte. Trotz dringend notwendiger Operation verstarb der Betroffene wenige Tage später. Both the accused and the victim came from Somalia. The accused had initially gone missing; he was arrested in the French city of Lille nearly four weeks after the incident.
Verlauf im Gerichtssaal im Februar
Im Februar kam es zu einem bemerkenswerten Vorfall: Der damals 24-jährige Angeklagte kaute auf Scherben einer Rasierklinge und blutete daraufhin stark auf den Boden. Trotzdem blieb er bei Bewusstsein und wurde später ins Krankenhaus gebracht. Da der Angeklagte sich selbst unfähig für den Prozess machte, wurde die Verhandlung fortgesetzt und er wurde noch am selben Abend zurück ins Gefängnis gebracht.
Ob es sich um einen Selbstmordversuch handelte, war zumindest zu diesem Zeitpunkt unklar, wie Gerichtsdokumente berichten. Kurz zuvor hatte es ein Gespräch mit dem Angeklagten gegeben, in dem er unauffällig erschien. Die Möglichkeit einer Inhaftierung war bereits aufgrund der vorgebrachten Argumente diskutiert worden.
Die Handlungen des Mannes führten zu einem schweren Fall von Totschlag, der als Verbrechen eingestuft wurde. Trotz des Vorfalls im Gerichtssaal, bei dem er auf eine Rasierklinge biss, wurde der Prozess fortgesetzt und resultierte in einer neunjährigen Haftstrafe.