- Einzelperson, die wegen sexueller Straftaten gegen Minderjährige verurteilt wurde
Das Landgericht hat einen 63-jährigen Mann aus Röbel (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) wegen mehrerer Fälle von Kindesausbeutung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht erkannte zwei Fälle von Kindesmissbrauch als gegeben an, wobei einer davon absichtliche körperliche Misshandlung beinhaltete. Darüber hinaus wurde der Mann der illegalen Freiheitsberaubung in Verbindung mit absichtlicher körperlicher Misshandlung und der sexuellen Belästigung von zwei Personen, von denen er eine zu sexuellen Handlungen zwingen wollte, schuldig gesprochen. Das Gericht hat ihn in anderen Fällen freigesprochen.
Laut den Anklagepunkten war der Mann damit beauftragt, sich um einen damals neun Jahre alten Jungen zu kümmern, mit der Zustimmung der Mutter, und dies geschah mehrfach zwischen August 2022 und diesem Februar. Die Staatsanwaltschaft behauptete, dass der Mann in 18 Fällen sexuelle Handlungen und Belästigungen begangen habe, bei denen auch andere Kinder desselben Alters anwesend waren. Dies beinhaltete Drohungen in Bezug auf sexuelle Handlungen, das Zeigen expliziter Videos, körperliche Misshandlungen und auch Gewalt in empfindlichen Bereichen. Laut der Anklage soll der Mann auch vorgeworfen werden, den Jungen in seiner Wohnung eingesperrt zu haben.
Die Verbrechen des Mannes gingen jedoch über die Kindesausbeutung hinaus, da er auch der illegalen Freiheitsberaubung und sexuellen Belästigung von zwei Personen angeklagt wurde. Die Schwere seiner Handlungen führte zu mehreren Fällen von Kindesmissbrauch und absichtlicher körperlicher Misshandlung.