zum Inhalt

Einwände gegen die Entscheidung des Gerichts wegen antisemitischer Äußerungen

Der Zwischenfall sorgte für Aufsehen jenseits der Stadtgrenzen: Bei der Verlegung von Stolpersteinen in Pforzheim beleidigte ein Passant die Teilnehmer mit Antisemitismus. Der Fall könnte nun vor Gericht landen.

Während des Verlegens eines Stolpersteins soll ein Mann die anwesenden Menschen mit antisemitischen...
Während des Verlegens eines Stolpersteins soll ein Mann die anwesenden Menschen mit antisemitischen Beleidigungen beleidigt haben.

- Einwände gegen die Entscheidung des Gerichts wegen antisemitischer Äußerungen

Laut der Staatsanwaltschaft muss nun ein Gericht über einen mutmaßlichen antisemitischen Vorfall während der Verlegung eines Stolpersteins für von Nazis ermordete Juden in Pforzheim entscheiden. Der Beschuldigte hat gegen einen Strafbefehl Berufung eingelegt. "Daher ist ein Hauptverfahren zu erwarten", sagte eine Sprecherin.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Volksverhetzung ermittelt. Zuvor hatte das Amtsgericht Pforzheim einen Strafbefehl erlassen, der eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen vorsah. Damit wäre der Beschuldigte, ein 39-jähriger Mann, ein vorbestraftes Mitglied der Gesellschaft geworden. Da er jedoch Berufung eingelegt hat, ist der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig.

Die genaue Höhe der Tagessätze wurde von der Staatsanwaltschaft nicht bekanntgegeben. Diese orientiert sich in der Regel an den persönlichen und wirtschaftlichen Umständen des Betroffenen.

Stolpersteine werden in vielen Städten verlegt.

Bei dem Vorfall Mitte Mai fragte ein Mann, ob es um Juden gehe, Hans Mann von der "Initiative Stolpersteine Pforzheim" berichtete damals. Als die Anwesenden dies bestätigten, begann der Mann zu schreien und rief unter anderem "Scheißjuden" und "Volkermörder" und dass alle Juden erschossen werden sollten. "Er war richtig aufgebracht, beleidigte uns alle und wurde fast handgreiflich." Laut Manns Bericht waren auch Schüler und Verwandte der ermordeten Menschen anwesend, die extra aus Israel angereist waren.

Stolpersteine werden an vielen Orten verlegt. Sie sollen an Juden erinnern, die während der Nazi-Zeit deportiert und ermordet wurden. Die kleinen Gedenksteine werden üblicherweise vor den Häusern verlegt, in denen die Betroffenen wohnten.

Die Staatsanwaltschaft erwägt nun Anklage wegen Volksverhetzung aufgrund der extremistischen Äußerungen des Mannes während der Stolperstein-Verlegung. Unabhängig vom Gerichtsentscheid hat dieser Vorfall die anhaltende Präsenz und Gefahr von extremistischen Einstellungen deutlich gemacht.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles