zum Inhalt

Einigung nach Windprozess erzielt – Entscheidung 2023

Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.

Im Streit um verspätete Genehmigungen für drei Windparks haben sich Projektentwickler und Genehmigungsbehörde nach langen Verhandlungen in Greifswald einvernehmlich geeinigt – die Vereinbarung wurde jedoch zurückgezogen. Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts (OVG) bestätigte, dass das Landesamt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Stalu) noch in diesem Jahr über die Projekte entscheiden muss.

Die Institution behält sich jedoch das Recht vor, den Vergleich zurückzuziehen. Der Sprecher erklärte, dass der Prozess fortgesetzt und zu einem Urteil führen werde.

Am Dienstag verhandelte die OVG über drei Klagen des Projektentwicklers UKA wegen seines Versäumnisses, gegen Stalu vorzugehen. Das Unternehmen warf den Behörden vor, über den Antrag jahrelang nicht entschieden zu haben. Dabei geht es um die Windparks, die zusammen rund 85.000 Haushalte mit Strom versorgen.

Der Vorsitzende Richter Klaus Spperlich sagte den offiziellen Vertretern bei einer Verhandlung im ersten Verfahren: „Sie müssen eine Entscheidung treffen.“ Dann gäbe es Gründe und die Möglichkeit einer Berufung. Während des Genehmigungsverfahrens äußerte Stalou Bedenken zu Themen wie Denkmälern und Vogelschutz und forderte wiederholt zusätzliche Unterlagen. Das Gericht glaubte den Argumenten der Behörden nicht.

Nach Angaben des Gerichts verhandelt die OVG 21 Klagen wegen der Untätigkeit der Windkonzerne. Bereits im Februar hatte das Gericht in einem Grundsatzurteil entschieden, dass bei der Genehmigung grundsätzlich gesetzliche Fristen einzuhalten sind. Daher gibt es erhebliche Hürden bei der Verlängerung der siebenmonatigen Entscheidungsfrist.

Kommentare

Aktuelles