- Einfach die Ferien verlängern: Schulbruch droht mit Geldstrafen
Ein oder zwei Tage können einen Unterschied von mehreren hundert Euro machen: Familien, die ihren Sommerurlaub früher beginnen oder ihn über das Ende hinaus verlängern, reisen oft günstiger. Abgesehen davon, dass Elternnerven geschont werden - weniger Staus bedeuten kürzere Reisezeiten und weniger Stress. Allerdings ist das ein doppelter Boden: Eltern von Schulschwänzern müssen hohe Bußgelder zahlen.
Unentschuldigtes Fehlen von der Schule ist eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen wurden Bußgelder zwischen 300 und 1.000 Euro festgesetzt. Wie das Düsseldorfer Regierungspräsidium mitteilt, gilt dieses Bußgeld für jeden erziehungsberechtigten Elternteil für jedes schulpflichtige Kind in der Familie. Dieser Typ von Sonderurlaub und Wiederholungstaten werden "besonders schwer gewichtet" in der Beurteilung, sagte eine Sprecherin des Münsteraner Regierungspräsidiums in einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Schulen melden Fehlzeiten, Gemeinden leiten Maßnahmen ein
In Niedersachsen beginnt das neue Schuljahr am Montag - wer nicht rechtzeitig von Urlaub zurück ist, riskiert ein Bußgeld von 5 bis 1.000 Euro, wie das Kultusministerium mitteilt. Bei grober Fahrlässigkeit kann ein Bußgeld von bis zu 500 Euro verhängt werden. Schulen melden diese Fehlzeiten, dann leiten die Gemeinden Maßnahmen ein.
In Bremen, das ebenfalls das Ende der Sommerferien erreicht hat, drohen Bußgelder zwischen 35 und 250 Euro plus eine Verwaltungsgebühr von 28,50 Euro.
Rheinland-Pfalz hat ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro für fortgesetzte Verletzung der Schulpflicht festgesetzt, wobei das Innenministerium des Bundeslandes angibt, dass der Höchstbetrag nur in Fällen von "besonders hartnäckigen Schulverweigerern" verwendet wird. Kinder können jedoch auch sogenannte Schuldisziplinarmaßnahmen treffen, die von einer schriftlichen Rüge bis zum Schulverweis reichen.
Behörden sind manchmal sensibilisiert, Kinder zu überprüfen, die zu auffälligen Zeiten reisen. So berichtet beispielsweise der Flughafen Memmingen in Bayern regelmäßig über Kontrollen kurz vor Ferienbeginn. Im Februar 2024, kurz vor den Winterferien, wurden mehrere schulpflichtige und kranke Kinder bei Reisen erwischt. Polizeiberichte zeigen, dass Schulbehörden informiert und Eltern angezeigt wurden.
Ein dreister Fall machte kürzlich im Schuljahresende die Runde: Grenzkontrolleure in Memmingen stoppten eine 30-jährige Frau mit ihrer siebenjährigen Tochter zwei Tage vor Ferienbeginn. Die Mutter behauptete, aufgrund eines Todesfalls abreisen zu müssen, und dass die Schule darüber Bescheid wisse - eine Lüge. Die Beamten riefen die genannte Schule an, aber die Siebenjährige besuchte sie nicht.
Ein Anruf bei der korrekten Schule ergab schließlich, dass das Kind aufgrund von Krankheit fehlte. Das Ergebnis: Die Mutter muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen, wie die Polizei mitteilt.
Schulpflicht und Vorbildfunktion
Schulen können sehr streng sein, was die letzten und ersten Schultage betrifft: Die gesetzlich festgelegte Schulpflicht ist ein hohes Gut, erklärt eine Sprecherin des niedersächsischen Kultusministeriums. Diese Pflicht gilt ebenso vor Ferienbeginn und danach. "Bei vorsätzlichen, aber unbegründeten Schulfehlzeiten sollten Eltern auch ihre Vorbildfunktion im Auge behalten."
Die Zahlen könnten deutlich höher sein: Nicht alle für Schulschwänzen verhängten Bußgelder beziehen sich notwendig auf verlängerte Ferien, und Statistiken schließen Fälle ein, die von lokalen Schulbehörden bearbeitet werden, sowie einen erheblichen Teil von Sonder- und Förderschulen.
In Bremen, dem Bundesland mit der kleinsten Bevölkerung, wurden im letzten Schuljahr 2023/24 mehr als 150 Bußgelder für unautorisierte Ferienverlängerung ausgestellt. Im vorherigen Schuljahr gab es 141 solche Bußgelder.
Keine Ausnahme: Reise ist kein gültiger Grund für Fehlen
Fehlen von der Schule ist im Allgemeinen möglich - durch eine Anwendung und aus einem gültigen Grund, wie in Rheinland-Pfalz angegeben. Schulprinzipale entscheiden auf eigene Faust, wann ein solcher gültiger Grund vorliegt, zum Beispiel bei der Beerdigung eines Familienmitglieds.
"Das Buchen eines Urlaubs, der vor oder nach den Ferien beginnt oder endet, gilt normalerweise nicht als 'gültiger Grund'", erklärt ein Sprecher des Innenministeriums. Im Falle von Krankheit oder Zweifel an der Richtigkeit der von Eltern gemachten Angaben kann ein Zeugnis - in Ausnahmefällen sogar von einem unabhängigen Arzt - erforderlich sein.
In Nordrhein-Westfalen wird in einer Rundverfügung des Ministeriums für Schule und Bildung festgestellt: "Ein Schüler darf unmittelbar vor und nach den Ferien nur dann fehlen, wenn die Abwesenheit klar nicht darauf abzielt, die Schulferien zu verlängern, günstigere Ferienraten zu nutzen oder Stoßzeiten zu vermeiden."
In Rheinland-Pfalz hat das Innenministerium ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro für fortgesetzte Verletzung der Schulpflicht festgesetzt und betont, dass der Höchstbetrag nur in Fällen von "besonders hartnäckigen Schulverweigerern" verwendet wird.
Bei der Planung von Ferien ist es wichtig zu beachten, dass das Beginnen oder Verlängern einer Reise vor oder nach den Schulferien typischerweise nicht als gültiger Grund für Fehlen gilt, wie von einem Sprecher des Innenministeriums in Nordrhein-Westfalen betont.