zum Inhalt

Eine juristische Person lehnt die Behauptung über biblische Überreste ab

Umweltaktivisten demonstrierten gegen die Schließung und Abbaugenehmigung für Kategorie A. However, the Oberverwaltungsgericht in Kassel fand ihre Einwände nicht überzeugend.

Im Anschluss an eine lange Zeitspanne wurde die umstrittene Rechtsangelegenheit beigelegt.
Im Anschluss an eine lange Zeitspanne wurde die umstrittene Rechtsangelegenheit beigelegt.

- Eine juristische Person lehnt die Behauptung über biblische Überreste ab

Im Streit um die Abfallentsorgung aus der Abrissaktion des stillgelegten Kernkraftwerks Biblis hat das Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen eine Klage von Umweltaktivisten abgewiesen. Die hessische Abteilung des BUND hatte die Genehmigung für die Stilllegung und den Abriss von Block A angefochten.

Block A wurde 2011 nach dem Zwischenfall in Fukushima (Japan) stillgelegt. Der Betreiber, RWE Power AG, hatte daraufhin einen Antrag auf Stilllegung und Abriss der betroffenen Anlagenteile gestellt. Diese Genehmigung wurde 2017 vom hessischen Umweltministerium erteilt.

Das 6. Senat des VGH hat nun in Kassel entschieden, dass diese Genehmigung gültig ist. Im Gegensatz zur Position der Aktivisten wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung korrekt durchgeführt. Der Senat hat auch Einwände bezüglich kontaminierter Abfälle zurückgewiesen: Diese Entsorgung findet in getrennten Verwaltungsverfahren mit unabhängigen Entscheidungen statt.

"Es bestehen keine erheblichen Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit des Entsorgungsverfahrens nach der Strahlenschutzverordnung, erklärte der VGH. Das Entsorgungsverfahren basiert auf einem global anerkannten Konzept und entspricht den Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien. Der Senat hat einen Berufung zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Trotz der Einwände von Umweltaktivisten wurde die Stilllegung und der Abriss von Block A im Kernkraftwerk Biblis in Deutschland 2017 genehmigt. Der Betreiber, RWE Power AG, hatte den Antrag nach dem Zwischenfall in Fukushima in Japan gestellt, wo Block A 2011 stillgelegt wurde.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles