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Eine große Zahl gefährlicher Güter wird aus dem Verkehr gezogen

Drohnen mit messerscharfen Rotorblättern, Balkon-Solaranlagen, die andere Elektronikgeräte stören, und aufgeblähte Akkus, die schnell Feuer fangen können: Das sind die neuesten gefährlichen und illegalen Sichtungen im Netz von Electronics Germany gibt es deutlich mehr Artikel dieser Art als zuvor.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurden im ersten Halbjahr 2023 1358 Artikel auf Online-Plattformen auf behördliche Anordnung gelöscht. Die Anzahl der Produkte beträgt etwa 45 Millionen Stück. Im gesamten letzten Jahr wurden 2.629 Angebote entfernt, was etwa 13 Millionen Artikeln entspricht.

Online-Transaktionen haben das Problem verschärft

Es wurden keine Gründe für den Anstieg angegeben. Diese Zahlen schwanken von Jahr zu Jahr, wobei im Jahr 2021 1.936 Angebote gestrichen wurden, also insgesamt 21 Millionen. Die unterschiedlichen Werte sind auch darauf zurückzuführen, dass es in manchen Jahren einen großen Bestand an Elektronikprodukten gibt, während es in anderen Jahren Produkte mit relativ geringen Umsätzen gibt.

„Die wachsende Bedeutung von Online-Transaktionen hat auch das Problem verbotener Produkte verschärft“, sagte Tobias Alm, Marktbeobachter der Netzwerkagentur. „Wir raten Verbrauchern, beim Online-Einkauf wachsam zu sein und Produkte zu prüfen, die sehr günstig sind. Die Preise sollten im Vergleich zu Konkurrenzprodukten angemessen sein.“ Elektroprodukte verfügen in der Regel nicht über eine CE-Kennzeichnung, mit der Hersteller erklären, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Das Etikett garantiert jedoch nicht die Sicherheit des Produkts.

Viele Produkte kommen aus China

Käufer sollten misstrauisch sein, wenn ein Produkt nicht auf Deutsch erhältlich ist. Das Handbuch enthält Anweisungen und Warnungen zur Verwendung. Ein weiterer Vorschlag besteht darin, sich bei der Verbraucherzentrale über den Verkäufer zu informieren.

Ein erheblicher Teil der vom Markt genommenen Produkte stammt aus China. Diese Produkte entsprechen nicht den EU-Sicherheitsstandards und gelten daher als gefährlich und müssen vom Markt genommen werden. Sie können jedoch weiterhin online erworben werden. Zu Testzwecken bestellt und prüft der Webagent die Ware selbstständig. Im Falle eines Mangels würde sie dem Lieferanten befehlen, die Ware vom Markt zu nehmen und in Deutschland nicht mehr zu verkaufen.

Nach Angaben der Behörden besteht bei vielen Produkten die Gefahr von Verletzungen oder sogar zum Tod. Unsachgemäß installierte elektrische Geräte können einen Stromschlag verursachen und funkgesteuerte Steckdosen können mangels Überlastungsschutz überhitzen und Feuer fangen. Andererseits können kabellose Headsets und sogar LED-Scheinwerfer auf der falschen Frequenz senden und so die Kommunikation zwischen Polizei und Rettungsdiensten stören.

Unsichere Kosmetikpinsel und Störsender sind selbst illegal

Der Zoll hat auch mehrfach mit Netzwerkagenturen zusammengearbeitet, um Bestellungen oder Festivalsouvenirs aus dem Ausland zurückzuziehen. Im ersten Halbjahr 2023 meldete der Zoll insgesamt 2.613 verdächtige Waren, insgesamt 690.000 Stück. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 4.765 Meldungen ein, insgesamt 720.000 Stück.

Der Handelsverband Deutschland hält eine große Zahl unsicherer Produkte aus China und anderen Ländern für inakzeptabel. Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland, wies darauf hin, dass inländische Handelsunternehmen viel Geld ausgeben, um alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Chinesische Zulieferer halten sich nicht an lokale Sicherheits-, Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften und „verschaffen sich durch illegale Aktivitäten Preisvorteile“. „Von gleichen Wettbewerbsbedingungen kann keine Rede mehr sein.“

Appell an die Politik: Tempo machen

„Der Markt braucht wirksame Leitplanken, um das Spielfeld für den Wettbewerb zu markieren“, sagte er der Vereinsvertreter. Trump fordert, dass die Politik für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen und Gesetze und Vorschriften strikt durchsetzen müsse. Tromp sagte, die von der EU geplante Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro im Jahr 2028 sei „ein Schritt in Richtung gleicherer Wettbewerbsbedingungen zwischen EU- und Nicht-EU-Händlern“, aber leider werde die Maßnahme nur für fünf Jahre in Kraft treten.

Ein Sprecher des Bundesverbandes Elektronischer Handel und Versandhandel betonte zudem, wie wichtig es sei, die europäischen Verkaufsvorschriften durchzusetzen, damit alle gleiche Wettbewerbsbedingungen hätten. Er wies darauf hin, dass Handelsplattformen viel getan hätten, um die Sicherheit zu verbessern. Sie verfügen über eigene Betriebssysteme und nicht konforme Produkte werden aus dem Sortiment genommen.

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