Innenpolitik - Einbürgerung und Bekenntnis zum Existenzrecht in Israel
Bewerber um eine Einbürgerung in Sachsen-Anhalt sollten sich nun auf das Existenzrecht Israels bekennen. Dies sei in einem Erlass festgelegt, den das Innenministerium Ende November an Regionen und kreisfreie Kommunen erlassen habe, sagte CDU-Ministerin Tamara Zieschang am Dienstag in Magdeburg.
Das Existenzrecht des israelischen Staates sei die Daseinsberechtigung Deutschlands, heißt es in dem Erlass, der deutschen Nachrichtenagenturen vorliegt. „Die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft erfordert ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels.“ Daher müssen Antragsteller vor der Einbürgerung schriftlich bestätigen, dass „sie das Existenzrecht Israels anerkennen und jegliche Handlungen verurteilen, die sich gegen die Existenz des Staates Israel richten.“
Zieschang sagte, Menschen sollten bei der Einbürgerung auf „Anzeichen antisemitischer Einstellungen“ achten. In dem Brief an die Kommunen heißt es, dass Ausländern die Einbürgerung nicht gestattet sei, wenn sie Tätigkeiten ausüben, die gegen die Grundordnung von Freiheit und Demokratie verstoßen. Hierzu zählen auch antisemitische Verbrechen und die Verweigerung des Existenzrechts Israels.
Den Kommunen wird empfohlen, in der Verordnung konkrete Formulierungen zum Thema „Schuldige“ zu treffen. Verweigert der Antragsteller die Abgabe einer Erklärung, darf die Einbürgerungsurkunde nicht ausgehändigt werden. Es wird gefordert, dies im Dokument zu vermerken und den Antrag auf Einbürgerung abzulehnen.
Bereits Anfang Oktober, kurz nach dem Angriff der islamistischen Hamas auf Israel, hatte Zischan seine Solidarität mit dem Land zum Ausdruck gebracht. „Das Existenzrecht Israels ist und bleibt die nationale Daseinsberechtigung Deutschlands. Dies gilt auch für den Schutz unserer jüdischen Landsleute im Land.“
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Quelle: www.stern.de