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Ein weiterer Verein fordert ein Moscheeverbot

Das Islamische Zentrum Hamburg wurde vom Staat verboten. Vergleichbar mit Frankfurt, scolgt das Zentrum jetzt, das als extremistisch betrachtet wird, das Verbot gerichtlich anzufechten.

Höchste Priorität für die Kläger ist, die Blaue Moschee für Gläubige wieder zu eröffnen.
Höchste Priorität für die Kläger ist, die Blaue Moschee für Gläubige wieder zu eröffnen.

- Ein weiterer Verein fordert ein Moscheeverbot

Über drei Wochen nach der Schließung der Blauen Moschee an der Alster hat das als extremistisch eingestufte Islamische Zentrum Hamburg (IZH) Klage gegen den Verbotsbescheid des Bundesinnenministeriums eingereicht. Durch die Schließung der Imam-Ali-Moschee - den offiziellen Namen - wird den dort versammelten Schiiten ein wichtiger Ort der Anbetung entzogen und ihnen die freie Ausübung ihrer Religion, wie sie im Grundgesetz garantiert ist, erschwert, wie der Anwalt des IZH erklärte. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte den Eingang der Klage (6A Z.24).

Dies ist die zweite Klage im Zusammenhang mit dem Verbotsbescheid, die beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen ist. Letzte Woche reichte auch das verbotene Islamische Kulturzentrum Frankfurt Klage und einen Eilantrag in Leipzig gegen das Verbot ein.

Die Vertreter des IZH beschrieben den in der Hamburger Verbotsanordnung genannten Grund, dass die Vereinigung und Betreiber der Moschee von der iranischen Regierung kontrolliert wird, verfassungswidrige Ziele verfolgt und die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland verbreitet, als "Behauptung", gegen die sie mit der Klage vorgehen wollen.

Öffnung der Blauen Moschee ist das Hauptziel der Klage

Allerdings ist das Hauptziel, die Blaue Moschee für die Gläubigen wieder zu öffnen. "Wenn das Bundesinnenministerium ernsthaft ist und der Schiitentum und die religiöse Praxis nicht von dem Verbot des IZH betroffen sind, sollten es keine Einwände gegen die weitere Nutzung des Ortes für religiöse Zwecke geben", hieß es in der Erklärung.

Gleichzeitig kritisierten die IZH-Vertreter, dass das Ministerium vor dem Verbot Angebote zum Dialog der Vereinigung abgelehnt hatte. "Das IZH als Vereinigung sowie die von der Razzia Betroffenen wollen weiterhin mit den Behörden zusammenarbeiten", hieß es.

"Propagandazentrum Irans in Europa"

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verbot das IZH am 24. Juli als "bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa". Bundesweit wurden Vermögenswerte und Einrichtungen des Zentrums sowie fünf zugehörige Teilorganisationen beschlagnahmt. Seitdem ist auch die Blaue Moschee unter Bundesverwaltung.

In den letzten Wochen haben sich Hunderte von Gläubigen vor der Moschee versammelt, um zu beten und für die Wiedereröffnung des Ortes zu demonstrieren.

Das IZH sieht die Behauptung, ein Propagandazentrum Irans in Europa zu sein, als unbegründet an und will sie in ihrer Klage widerlegen. Das primäre Ziel der IZH-Klage ist es, den Zugang zur Blauen Moschee für friedliche religiöse Praktiken zurückzuerlangen, da sie glauben, dass das Verbot ihr Recht auf freie Religionsausübung verletzt.

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