Zwei Männer und eine Frau müssen ab Freitag (9 Uhr) in einem weiteren Verfahren im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung des Allgäuer Tierschutzskandals aussagen. Drei Mitarbeiter eines Milchviehbetriebes in Bad Grönenbach wurden vor dem Landgericht Memmingen wegen mehrfacher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz angeklagt.
Tatsächlich müssten auch zwei verantwortliche Milchbauern und ein weiterer Mitarbeiter vor Gericht erscheinen. Doch die Verfahren gegen die drei Angeklagten wurden kurzfristig getrennt. Der Grund dafür, so berichtete ein Gerichtssprecher, sei, dass die Verteidigung eine Befangenheit gegenüber mehreren Richtern beantragt habe.
Vor vier Jahren begann eine Untersuchung möglicher Unregelmäßigkeiten auf mehreren Höfen im Allgäu. Damals veröffentlichte eine Tierrechtsgruppe ein Video, das Tierquälerei eines Großkonzerns zeigen sollte. Die Staatsanwaltschaft reichte schließlich drei Anklagen beim Landgericht Memmingen ein. Im Mittelpunkt der Klagen steht die Tatsache, dass kranke Kühe nicht ausreichend medizinisch versorgt wurden und darunter leiden mussten.
Im Sommer musste ein weiterer Test im Komplex aus Termingründen abgesagt werden. Der Prozess soll nun nächstes Jahr wieder aufgenommen werden. Bisher kam es nur in einem Fall zu einem Urteil: Im November 2022 wurde ein Bauer zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt, während sein Vater zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.