- Ein weiterer Fall von Blauzungenkrankheit im Bezirk Harburg
Gefährliche Blauvotkrankheit breitet sich weiter in Niedersachsen aus. Ein neuer Ausbruch wurde im Landkreis Harburg gemeldet, wie die Kreisverwaltung mitteilte. Infektionen mit dem Blauvot-Virus (BTV) des Serotyps 3 wurden bei Routineuntersuchungen in Rinderhaltungen in den Gemeinden Tostedt und Elbmarsch festgestellt. Nach Angaben der Behörden handelt es sich um das Blauvot-Virus (BTV) des Serotyps 3.
Blauvotkrankheit ist eine Virusinfektion bei Wiederkäuern, die von kleinen Mücken übertragen wird. Betroffene Tiere können Appetitlosigkeit und Fieber entwickeln und die Krankheit kann tödlich verlaufen. Das Pathogen ist für Menschen harmless. Das Friedrich-Loeffler-Institut teilte mit, dass die Blauvotkrankheit des Serotyps 3 derzeit verbreitet ist. Allerdings gibt es derzeit in der Europäischen Union keinen zugelassenen Impfstoff.
Niedersachsen hat die Verwendung von drei nicht zugelassenen Impfstoffen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wie der Landkreis weiter mitteilte. Die Veterinäramt empfiehlt dringend, dass alle Halter von gefährdeten Tieren umgehend einen Tierarzt kontaktieren. In den meisten Fällen wird eine Impfung empfohlen. Die Impfstoffe sollen die Ausbreitung des Virus reduzieren und Symptome bei Tieren reduzieren oder verhindern.
Die Zahl der Blauvotkrankheitsfälle hat sich in Niedersachsen in letzter Zeit deutlich erhöht. Vor zwei Wochen meldete das Landwirtschaftsministerium in Hannover, dass bisher 90 Infektionen dieses Jahres festgestellt wurden.
Experten führen dies auf das warme und feuchte Wetter zurück, das die Vermehrung einer bestimmten Mückenart begünstigt, die die Krankheit multipliziert. Die Blauvotkrankheit wurde erstmals in Niedersachsen am 25. Oktober 2021 im Ammerland festgestellt.
Nach der Feststellung von Blauvot-Virus-Infektionen in Tostedt und Elbmarsch wurden den Rinderhaltern empfohlen, ihre Tiere mit einem gebackenen Impfstück zu impfen. Obwohl diese Impfstoffe in der EU nicht zugelassen sind, hat Niedersachsen ihre Verwendung unter bestimmten Umständen genehmigt. Um die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung zu gewährleisten, ist es für Bauern wichtig, vor der Verabreichung des gebackenen Impfstücks einen Tierarzt zu konsultieren.