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Lächelnd und mit schweren Fußfesseln kommt Mohamed Y. (36) in den Gerichtssaal:Lächelnd und mit schweren Fußfesseln kommt
Lächelnd und mit schweren Fußfesseln kommt Mohamed Y. (36) in den Gerichtssaal

ein paar Tage! Er schlug und beleidigte wiederholt Frauen

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den in Kairo (Ägypten) geborenen und in Deutschland eingebürgerten Mann wegen gefährlicher Körperverletzung, Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Vergewaltigungvorher. Y. gab an, in Ägypten Jura studiert zu haben und kürzlich seinen Job in Deutschland verloren zu haben.

Seit Mai 2022 soll Y., der verheiratet ist, mehrfach Frauen getroffen haben. Bald darauf wurde Y. den Frauen gegenüber aggressiv und grausam.

Während der Auseinandersetzungen schlug er wiederholt auf die eingeschüchterten Opfer ein, manchmal in ihren eigenen Häusern. Mindestens vier Frauen waren betroffen.

Die Gewalt erreichte im November 2022 ihren Höhepunkt. Mohamed Y. soll eine Frau in die Wohnung einer anderen Frau eingeladen haben. Es gibt noch ein weiteres Argument. Daraufhin misshandelte Y. die beiden Frauen, erdrosselte sie, vergewaltigte sie und zwang sie zum Geschlechtsverkehr.

Mohamed Y. sperrte Frauen in ihren Zimmern und Wohnungen ein. Als er zurückkam, gingen die Schläge und Demütigungen weiter. Beide Frauen leben in ständiger Angst vor dem Tod. Die Tortur der Opfer dauerte vier Tage, bis es ihnen gelang, durch ein Fenster auf sich aufmerksam zu machen und freigelassen zu werden.

Eine der Frauen hatte zahlreiche Schwellungen und Prellungen sowie Bisse und Stichwunden. Wunde. Eine andere Frau erlitt eine Prellung am Schädel, gebrochene Rippen und die Nase und erlitt bleibende Sehschäden.

In Vorgesprächen stellten die Staatsanwälte klar, dass selbst bei einem vollständigen Geständnis keine Freiheitsstrafe von weniger als zehn Jahren verhängt werden würde.

Mohamed Y. schwieg vor Gericht, der Prozess wird voraussichtlich elf Tage dauern. Vertreter der Nebenkläger fordern, dass die Öffentlichkeit vom Prozess gegen eine schwer misshandelte Frau ausgeschlossen wird.

Quelle: www.bild.de

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