zum Inhalt

Ein Mordprozess ohne Leiche endet mit lebenslangem Gefängnis.

Der 38-Jährige bestritt in dem Prozess, für den Tod des Unternehmers verantwortlich zu sein.
Der 38-Jährige bestritt in dem Prozess, für den Tod des Unternehmers verantwortlich zu sein.

Ein Mordprozess ohne Leiche endet mit lebenslangem Gefängnis.

In einem Prozess, bei dem es keine Leiche gibt, hat das Landgericht Bielefeld einen 38-Jährigen wegen eines aus Habgier begangenen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ohne die Leiche des Opfers muss das Gericht alternative Möglichkeiten außer einem gewaltsamen Tod in Betracht ziehen. Doch das Ergebnis ist klar.

Im Prozess ohne Leiche hat das Landgericht Bielefeld den 38-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht ist überzeugt davon, dass die Indizienbeweise klar zeigen, dass der Angeklagte den Geschäftsmann aus Hüllhorst in Ostwestfalen aus finanziellen Gründen fast ein Jahr zuvor getötet hat, sagte der Vorsitzende Richter Sven-Helge Kleine im Urteil.

Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Tod eines Menschen auch ohne Leiche rechtlich festgestellt werden. Allerdings müssen bei der Beweiswürdigung in einem Indizienprozess strenge Anforderungen erfüllt sein. Dies war hier der Fall, sagte Kleine.

Im Prozess der Eliminierung hat das Gericht mögliche Alternativen berücksichtigt. Der Angeklagte beharrte in seiner letzten Aussage darauf, nichts mit dem Tod des 66-Jährigen zu tun zu haben. Er glaubt, dass der Geschäftsmann im Ausland lebt und es sich gut gehen lässt oder Selbstmord begangen hat. "Alles wurde im Prozess widerlegt", sagte der Vorsitzende Richter. Es wurde bewiesen, dass der 38-Jährige den Geschäftsmann aus finanzieller Not im Herbst 2023 getötet hat, um dessen Vermögen und Besitz zu erlangen.

Das Auto des 66-Jährigen wurde nach dessen Verschwinden in den Niederlanden gefunden. Die Ermittler fanden den passenden Autoschlüssel, die Fahrzeugpapiere, die Kreditkarte, den Pass und einen bulgarischen Personalausweis des vermuteten Opfers bei dem Angeklagten. Außerdem kam ein Graphologe zu dem Schluss, dass der 38-Jährige die Unterschrift des vermuteten Toten auf einem Zettel gefälscht hat. Ein Leichenspürhund reagierte auf dem Grundstück des Geschäftsmannes. Außerdem fand die Spurensicherung dort Blut des 66-Jährigen und die DNA des Angeklagten in einem Sportwagen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat unmittelbar nach dem Urteil angekündigt, das Schuldf

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles