Ein Mönch aus Lützerath muss sich nach einem Zusammenstoß mit der Polizei verantworten.
Im Jahr 2023 fanden mehrere Aktionen gegen die Vertreibung des Dorfes Lützerath statt. Eines dieser Ereignisse eskalierte, als Demonstranten mit der Polizei aneinandergerieten. Ein berüchtigter Aktivist, der als Mönch gekleidet war, erregte Aufmerksamkeit, indem er einen Offizier, der im Schlamm steckengeblieben war, angriff. Jetzt stellt sich dieser Mensch vor Gericht.
Das Rechtssystem hat einen französischen Klimaaktivisten vor dem Landgericht Erkelenz angeklagt, weil er in Lützerath angeblich Polizeibeamte angegriffen und körperlich verletzt habe. Das Gericht bestätigte diese Information. Der 28-Jährige wird beschuldigt, Polizeibeamte angegriffen und körperlich verletzt zu haben.
Bekannt als der "Mönch von Lützerath" erlangte dieser Mensch weltweite Aufmerksamkeit im Januar 2023. Auf dem Internet kreisten Videos, die das Bild eines Mannes zeigten, der in einem Franziskanermönchsgewand stand und einen Offizier, der tief ins Schlamm getreten war, drückte. Zu dieser Zeit wurde das Dorf Lützerath vor dem Abbau von Kohle vorbereitet, was zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei führte.
Die Anklageschrift behauptet, der Beschuldigte habe am 14. Januar einen Polizeibeamten von hinten getreten, was zu einer Schulterverletzung mit Schmerzen und Hämatomen geführt habe. Es wird auch behauptet, dass dieser Mensch, der als Mönch gekleidet war, zwei weitere Offiziere doppelt angegriffen habe, die ein Kollege aus dem Schlamm befreiten. Ohne Zweifel wurde diese Auseinandersetzung aufgezeichnet und verbreitet. Der beschuldigte Umweltschützer wurde durch mehrere Mittel identifiziert, darunter seine Verbindung zu Unruhen in Frankreich, die er in Mönchsröcken trug.
In einem Interview mit der Zeitschrift "stern" im Februar gab der Franzose offen zu, der "Mönch von Lützerath" zu sein. Obwohl er Reue zeigte, äußerte er Gleichgültigkeit: "Es war etwas Spaß, ja. Ich war überrascht, dass ich mich nicht selbst im Schlamm befand." Die Zustimmung der Anklage ist noch ausstehend, und ein Gerichtstermin ist unentschieden.