zum Inhalt

Ein Mann in Oberkirch warf Messer auf Polizisten.

Tödliche Polizeiaktion in der Ortenau: Ein Arzt alarmierte Beamte wegen eines Psychiatrieschubs. Dann fielen Schüsse. Ermittler geben nun mehr Details preis.

Ein 39-jähriger Mann wurde von der Polizei erschossen - er soll Beamte bedroht haben.
Ein 39-jähriger Mann wurde von der Polizei erschossen - er soll Beamte bedroht haben.

- Ein Mann in Oberkirch warf Messer auf Polizisten.

Tödliche Polizeischüsse in Oberkirch (Ortenaukreis)

Ein 39-jähriger Mann wurde in Oberkirch (Ortenaukreis) nach Angaben der Polizei von Schüssen getötet, nachdem er angeblich ein Messer auf die Beamten geworfen hatte. Er näherte sich den Polizisten dann mit einem zweiten, zuvor versteckten Messer auf bedrohliche Weise, wie das Landeskriminalamt (LKA), die Polizei und die Staatsanwaltschaft mitteilten. Obwohl die Beamten wiederholt befahlen, das Messer fallen zu lassen, setzte der Mann seine Bedrohung fort, woraufhin sie schossen. Die genaue Anzahl der abgegebenen Schüsse und wie viele den Mann trafen, wird noch untersucht. Eine Obduktion war für heute geplant, die Ergebnisse werden jedoch erst später bekannt gegeben.

Arzt ruft Polizei

Ein Arzt alarmierte am Mittwoch die Polizei, nachdem der 39-jährige Mann am späten Nachmittag über den Telefonhörer gedroht hatte, sich das Leben zu nehmen. Mehrere Streifenwagen wurden zu der Wohnung des Mannes in einem Mehrfamilienhaus geschickt. Beim Betreten der verschlossenen Tür fanden die Beamten den Mann in einem Zustand psychischer Verwirrung, blutend und mit einem Messer bewaffnet vor. Trotz sofortiger medizinischer Maßnahmen verstarb er noch an der Stelle an seinen Verletzungen.

Der Mann hatte eine Vorstrafe, darunter mehrere Gewaltdelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. initially, es bestand die Sorge vor einer möglichen Gefahr für andere während des Vorfalls.

Ermittlungen zu Polizeischüssen

Das LKA Baden-Württemberg und die Staatsanwaltschaft Offenburg untersuchen den Einsatz von Schusswaffen, eine Standardprozedur nach Polizeischüssen. Polizeibeamte dürfen ihre Dienstwaffen nur als letzten Ausweg einsetzen. Ob das Prinzip der Sofortgewalt angewendet wurde, entscheidet der jeweilige Polizeibeamte im Einzelfall unter Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit.

Unmittelbar nach dem Anruf des Arztes wurden Polizeibeamte zu der Wohnung des Mannes geschickt, da er gedroht hatte. Anschließend kam es zu einem Polizeischuss, nachdem der Mann mit einem Messer auf die Beamten losging.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles