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Ein Jugendliches Mädchen - Aufsndigung für Anästhesist

Ein junger Mann mit Angst vor Zahnärztenwill sich auf eine Behandlung nur unter allgemeiner Betäubung zusehen. Aber in einer Hamburger Praxis treten komplizierte Vorgänge ein, der 18-Jährige sterbt. Jetzt ist ein Urteil gesprochen.

Der Angeklagte (3.v.r) und der Angeklagte (3.v.l) im Prozess über den Tod nach...
Der Angeklagte (3.v.r) und der Angeklagte (3.v.l) im Prozess über den Tod nach Zahnersatzbehandlung.

Urteil - Ein Jugendliches Mädchen - Aufsndigung für Anästhesist

Ein Adoleszent mit gebrochenen Zähnen leidete jahrelang an schrecklichen Schmerzen, aber war zuängst, dem Zahnarzt zu gehen. Die Familie sah nur eine Lösung: Eine Behandlung unter allgemeiner Narkose in einer Praxis in Hamburg-Altona. Aber es gab Komplikationen. Der 18-Jährige starb. Acht Jahre später mussten zwei Ärzte vor Gericht für dies stehen.

Der Anästhesist wurde mit einer Bewährungsaussetzung von einem Jahr und sechs Monaten wegen Totschlags verurteilt. Der ebenfalls angeklagte Zahnarzt wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Dieses Urteil ist sehr belastend", sagte der vorsitzende Richter Matthias Steinmann. Der Junge hatte ständig starke Schmerzmittel eingenommen. Seine Mutter konnte ihn erst dazu bewegen, in die Verteidiger zu gehen. Sie konnten lediglich eine Röntgenuntersuchung machen, er weigerte sich an weiteren Untersuchungen. "Er hatte eine Zahnarztangst", sagte Steinmann.

Mehr als acht Stunden Allgemeinanästhesie

Der Vorschlag des Zahnarztes zu alternativen Methoden wie einer Behandlung unter Hypnose wurden vom Patienten abgelehnt. Schließlich wurde ein Termin für die Allgemeinanästhesie festgesetzt, die mehr als acht Stunden andauern sollte. "Er wollte einfach schlafen, aufwachen und alles wieder in Ordnung sein", so der Richter. Während der langen Prozedur kam es jedoch zu einem Herzkreislaufversagen. Kurz darauf starb der Patient in einem Krankenhaus.

Der Zahnarzt und der Anästhesist hatten sich entschlossen, dem 18-Jährigen zu helfen, betont Steinmann. Ein medizinischer Experte im Gerichtssaal hatte in Anbetracht der Länge der Anästhesie für einen gesunden, jungen Mann gesagt: "Man kann das tun, man muss aber vorsichtig sein."

Nach dem Gerichtsurteil war jedoch der 67-jährige Anästhesist nicht mit allen notwendigen Geräten ausgestattet, wie z.B. EKG-Monitorung, für eine solange Behandlung. "Er fühlte sich über diese Hilfsmittel hinwegsetzt", sagte Steinmann. Der Arzt hatte sich davon überzeugt, dass er sie nicht brauchte, wegen seiner Erfahrung. Das Gericht nahm dies nicht weg, dass er diese Standardverfahren nicht kannte.

Der Zahnarzt ist unschuldig

Die Richter kritisierten, dass der Arzt, gegeben der Länge der Behandlung, kein hinreichendes Hilfspersonal mitgebracht hatte. Der Beschuldigte hatte dem Patienten und seiner Mutter nicht über seine abweichende Ausrüstung informiert, betont Steinmann. Sie hätten sich sicherlich nicht darauf eingelassen. Der Zahnarzt ist unschuldig. Der 46-jährige hatte sich angetraut, dass der erfahrene Kollege, der Anästhesist, das richtige Gerät mit sich führte.

Der Junge war bereits Vater eines damals zwei-jährigen Kindes, das wie die Mutter des 18-Jährigen eine Mitklägerin im Prozess war. Das Gericht bewertete positiv für den Angeklagten, dass er sich für eine "große Entschädigungszahlung" an das Kind verpflichtet hatte. Steinmann begründete im Urteil die Verzögerung der Untersuchung, dass es sich um eine sehr komplexe Angelegenheit handelte. Die Bearbeitung war nur mit einer großen Anzahl medizinischer Sachverständigenberichte möglich.

Die Angeklagten bereuten den Tod des Teenagers.

Am Anfang des Prozesses am 4. April veranstalteten die Ärzte tiefen Reue über den Tod des Patienten. Der Anästhesist gestand Fehler ein. Die Verteidigung der Zahnärztin forderte Freisprache. Das Staatsanwaltschaft hingegen war überzeugt, dass die Zahnärztin fahrlässig den Tod verursacht und eine Geldstrafe verlangte.

Der Ankläger hatte eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung gegen den Anästhesisten verlangt, wegen fahrlässiger Tötung. Die Verteidigung des Anästhesisten forderte, dass ihr Mandant auf Bewährung wegen fahrlässigen Totschlags verurteilt werde.

Der vorsitzende Richter richtete sich an die Mutter des Verstorbenen in seiner Urteilsbegründung. Ihre Aussage war beeindruckend und ganz glaubwürdig. "Sie sind nicht zerbrochen", sagte Steinmann. "Sie haben dieses Schicksal hingenommen und entschlossen, fortzuleben." Nicht jeder hat diese Fähigkeit.

Der Anästhesist äußerte Reue für seine Fehler während des Prozesses. Aufgrund der Fahrlässigkeit wurde der Zahnarzt nicht für den Tod des Teenagers verantwortlich gemacht. Die Mutter des Verstorbenen, eine Mitklägerin, wurde für ihre Mut und Festigkeit gelobt. Der Anästhesist wurde auf Bewährung wegen fahrlässigen Totschlags verurteilt, wie von seiner Verteidigung gefordert. Der Dentist hingegen wurde freigesprochen, trotz der Anklageaufsichts Forderung nach einer Gefängnisstrafe.

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