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Ein Gerichtsverfahren wegen angeblichen Gefängnisangriffs mit absichtlicher Schrapnellverletzung beginnt.

Die Person wird beschuldigt, Stichwunden mit einem zerbrochenen Tellerstück zuzufügen. Dies führt dazu, dass eine 23-Jährige vor Gericht gestellt wird. Allerdings ist dies nicht die einzige Anschuldigung gegen sie.

Verschiedene Individuen wurden zur ersten Gerichtsverhandlung einberufen.
Verschiedene Individuen wurden zur ersten Gerichtsverhandlung einberufen.

- Ein Gerichtsverfahren wegen angeblichen Gefängnisangriffs mit absichtlicher Schrapnellverletzung beginnt.

In einem strengen Sicherheitsrahmen hat am Frankenthaler Landgericht der Prozess gegen einen 23-jährigen Syrer begonnen. Ihm wird versuchtem Mord vorgeworfen - er soll einen Justizvollzugsbeamten mit einem scharfen, etwa 10 Zentimeter langen Stück einer Tischplatte aufgespießt haben, als er bei der JVA Frankenthal einen Ausbruchsversuch unternahm. Die Behörden sehen dies als einen Anschlag auf das Leben des Beamten.

Außerdem wird er für körperliche Angriffe in der JVA Wittlich verantwortlich gemacht. Die Anklagepunkte umfassen Kopfstöße gegen einen Beamten und Tritte gegen einen anderen in die linke Hüfte beim Springen. In der JVA Schwalmstadt in Nordhessen soll er einen Justizvollzugsbeamten so heftig getreten haben, dass dieser eine Fraktur des Mittelphalanx des kleinen Fingers erlitt.

Am ersten Verhandlungstag wurden mehrere Zeugen gehört. Die Verhandlung, die Mitte Dezember enden soll, findet unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Dazu gehören die Begrenzung der Zuschauerzahl und die Fesselung des Angeklagten mit Handschellen und Fußfesseln sowie eine Begleitung durch Justizvollzugsbeamte während des entire Verfahrens.

Der 23-jährige Angeklagte muss sich wegen versuchten Mordes verantworten, da er einen Justizvollzugsbeamten mit einem Tischstück aufspießte. Obwohl er bereits zuvor in der JVA Wittlich wegen Kopfstößen und Tritten gegen Beamte angeklagt wurde, ist dieser Vorfall in der JVA Frankenthal der schwerste Vorwurf gegen ihn, da er tödliche Folgen haben konnte.

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