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Ein Geistlicher aus Bremer steht derzeit vor Anklage wegen Anstiftung.

Was sind die Einschränkungen der Religionsfreiheit? Und erneut muss das Oberlandesgericht Bremen sich diesem Thema stellen.

Ein Geistlicher in Bremen wird zu einem weiteren cortes Hearing geladen. Er wird angeklagt,...
Ein Geistlicher in Bremen wird zu einem weiteren cortes Hearing geladen. Er wird angeklagt, beleidigende Äußerungen gegen Personen, die sich als homosexuell identifizieren, von sich gegeben zu haben.

- Ein Geistlicher aus Bremer steht derzeit vor Anklage wegen Anstiftung.

Pastor Olaf Latzel aus Bremen steht wieder im Fokus des Regionalgerichts. Sein Prozess wegen Aufstachelung beginnt heute (10:00 Uhr) am Regionalgericht Bremen, nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht im Februar 2023 das Urteil vom Mai 2022 aufhob.

Pastor Latzel, Leiter der St. Martini-Gemeinde in Bremen, geriet ins Visier der Justiz nach dem Wiederauftauchen von Äußerungen, die er während eines Ehe-Seminars im Oktober 2019 gemacht hatte. Er wird beschuldigt, beleidigende Bemerkungen über Menschen gemacht zu haben, die sich als homosexuell identifizieren. Später entschuldigte er sich für seine Äußerungen, die als Audio-Datei im Internet geteilt wurden.

Das Amtsgericht Bremen verhängte im November 2020 gegen Latzel eine Geldstrafe von 8.100 Euro wegen Aufstachelung, doch das Regionalgericht sprach ihn im Berufungsprozess frei. Es kam zu dem Schluss, dass er keine Hetze betrieben und seine Worte von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Das Hanseatische Oberlandesgericht sah das jedoch anders und kassierte das Urteil im Februar 2023. Das Gericht argumentierte, dass das Urteil zu kurz gegriffen habe und die Religionsfreiheit aufhöre, wenn die Menschenwürde gefährdet sei.

Neue Verfahrensgänge haben begonnen: Zeugen werden erneut gehört und Beweise neu bewertet. Ein Urteil könnte bis Mitte September erwartet werden.

Während des Prozesses könnte auch die St. Martini-Gemeinde in Bremen als relevanter Kontext erwähnt werden. Nach der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts wird Pastor Latzel sich innerhalb der Kirchencommunity wohl mit seinen früheren Äußerungen zu Menschen auseinandersetzen müssen, die sich als homosexuell identifizieren.

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