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Ein Einzelner begeht eine Gewaltakte gegen seinen Ex-Ehepartner, verursacht Stichwunden in der Nähe ihres gemeinsamen Wohnhauses.

Ein Individuals ermordete seine frühere Partnerin und Mutter von vier Kindern mit einem Messer. Vor diesem Vorfall hatte sie dringend das Gericht und die Polizei um Schutzmaßnahmen gebeten.

Ungeachtet der Notoperation erlag die Frau im Krankenhaus ihren Verletzungen.
Ungeachtet der Notoperation erlag die Frau im Krankenhaus ihren Verletzungen.

- Ein Einzelner begeht eine Gewaltakte gegen seinen Ex-Ehepartner, verursacht Stichwunden in der Nähe ihres gemeinsamen Wohnhauses.

Eine 36-jährige Frau und Mutter von vier Kindern versuchte vergeblich, sich vor ihrem gewalttätigen Ex-Partner zu schützen. Doch weder die Berliner Polizei noch die Gerichte konnten das Schlimmste verhindern: Am Mittwochabend wurde sie angeblich von ihm auf offener Straße in Berlin erstochen.

Der 50-jährige Mann wurde festgenommen. Die Tat wird als "Ehrenmord" oder "Femizid" untersucht, bei dem ein Mann Rache an seiner Ex-Frau übt, die ihn verlassen hat, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber dpa sagte. Beide, der Verdächtige und das Opfer, haben lebanesische Wurzeln.

Büchner, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, teilte weitere Details mit der "B.Z.": "Hinter dem Motiv vermuten wir, dass der Täter sich durch die Trennung in seiner Ehre gekränkt fühlte und diese wiederherstellen wollte, indem er seine Ex-Frau tötete."

Die Frau war während ihrer Ehe bereits von ihrem Ex-Partner Opfer von Gewalt geworden. Schließlich entschied sie sich, ihn zu verlassen und erreichte eine Kontakt- und Annäherungsverbotsverfügung vom Gericht, die ihm verbot, sie zu kontaktieren oder sich ihr zu nähern.

Leider wartete er am Mittwochabend auf sie im südwestlichen Berliner Ortsteil Zehlendorf, auf dem Gehweg vor ihrem Haus in der Hampstead Street, und griff sie an, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Frau erlitt schwere Stich- und Schnittverletzungen und wurde von Einsatzkräften reanimiert und in ein Krankenhaus gebracht, wo sie jedoch an ihren Verletzungen verstarb. Die Mordkommission des Landeskriminalamtes (LKA) führt die Ermittlungen durch.

Laut Berichten von "B.Z." und "Berliner Zeitung" versammelten sich etwa 50 Personen vor dem Krankenhaus. Die Charité bestätigte, dass "sich am Mittwochabend eine Gruppe von Menschen vor dem Campus Benjamin Franklin versammelt hat." Polizei wurde eingesetzt, Büchner wollte jedoch zu einer möglichen "Clan-Verbindung" keine Stellungnahme abgeben.

2021 kam es in Berlin nach der Ermordung von Frauen aus Afghanistan durch ihre eigenen Familienangehörigen zu großer Trauer. Zwei afghanische Brüder töteten ihre Schwester im Juli 2021 und transportierten ihre Leiche in einem Koffer per Zug nach Süddeutschland, wo sie in einem Wald begraben wurde. Das Gericht verhängte eine lebenslange Haftstrafe, da die Schwester ein selbstbestimmtes Leben führen wollte, das den moralischen Vorstellungen der Familie widersprach.

Ähnlich wurde im Jahr 2023 ein Mann aus Afghanistan, der Ehemann einer sechsfachen Mutter, wegen ihrer Ermordung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er griff sie nur wenige Wochen nach der Trennung auf offener Straße an und sah sie als sein persönliches Eigentum an. Der Richter urteilte, dass er "unfassbar egoistisch, hinterlistig, manipulativ und boshaft" sei.

Diese grausamen Verbrechen werden heute als Femizid bezeichnet. Femizid ist die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts - einfach weil sie Frauen sind. Die häufigste Form ist die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner, aber auch andere Familienmitglieder können Täter sein, wenn es um " Familienehre" geht.

Einer der bekanntesten Fälle war der der deutsch-kurdischen Frau Hatun Sürücü, die 2005 in Berlin an einer Bushaltestelle von ihrem jüngsten Bruder mit drei Schüssen getötet wurde, weil sie ein unabhängiges Leben nach westlichem Stil führen wollte.

Polizeigewerkschaft (GdP): Opfer von Stalking strapazieren Polizei-Ressourcen

Die GdP, oder Polizeigewerkschaft, hat das Zehlendorf-Tragödie als Beleg für die wachsende Frauenmord-Krise in unserer Gesellschaft bezeichnet. "Die aktuellen rechtlichen Maßnahmen zur Ausschließung, Zugangseinschränkung oder Inhaftierung der Täter sind aufgrund der unzureichenden Anzahl von Frauenhäusern und manchmal unzureichender Schutzversorgung ungenügend", sagte GdP-Sprecher Benjamin Jendro. Polizeibeamte sind oft am Limit, wenn sie versuchen, Opfer von Gewalt oder Stalking schnell aus Gefahrenzonen zu entfernen.

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