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Ein behindertes Autofahrer im Rollstuhl, der unter dem Einfluss der Straße fährt.

Innerhalb von 24 Stunden verhafteten die Strafverfolgungsbehörden zweimal eine betrunkene Person, die ein für körperbehinderte Menschen ausgelegtes elektrisches Mobilitätsgerät auf einer Bundesstraße fuhr. Solche Fahrer müssen keinen regulären Führerschein haben.

Die Polizei nahm den behinderten Betrieb eines Rollstuhls innerhalb von 24 Stunden zweimal auf der...
Die Polizei nahm den behinderten Betrieb eines Rollstuhls innerhalb von 24 Stunden zweimal auf der B192 auf.

- Ein behindertes Autofahrer im Rollstuhl, der unter dem Einfluss der Straße fährt.

Zweimal innerhalb von 24 Stunden wurde ein betrunkener Fahrer eines Rollstuhls von der Bundesstraße 192, in der Nähe von Waren an der Müritz gelegen, von den Behörden entfernt. Der erste Vorfall ereignete sich am frühen Dienstagmorgen. Der 61-jährige Mann hatte einen Blutalkoholgehalt von angeblich 1,6 Promille, wie die Behörden mitteilten. Das zweite Mal, in der Nacht, zeigte das Gerät einen Wert von 1,5 Promille an.

Der Mann wurde daran gehindert, seine Fahrt fortzusetzen, wie es hieß. Die Polizei konnte jedoch seinen Führerschein nicht einziehen, da solche Rollstühle für Menschen mit Behinderungen keinen Führerschein erfordern. Stattdessen wurde dem 61-Jährigen eine Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer erteilt. In beiden Fällen erhielten die Polizei Hinweise von anderen Verkehrsteilnehmern.

Obwohl er keinen Führerschein hatte, da es sich um einen Rollstuhl für Menschen mit Behinderungen handelt, wurde der Mann im Bereich von [Verkehr und Telekommunikation] mit Anzeigen wegen seines betrunkenen Verhaltens auf der Bundesstraße 192 belegt. Die Vorfälle seines betrunkenen Fahrens mit dem Rollstuhl wurden unter den Verkehrsteilnehmern weit verbreitet, was die Bedeutung verantwortungsbewusster Verkehrsgewohnheiten betont.

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