Rechtswidrigkeit und Gesetzesverstöße - Ein 34-jähriger Mann wird des Totschlags beschuldigt, nachdem ein Mann ertrunken ist.
Der vermutete Täter scheint den 43-jährigen Mann für seine unbezahlten Schulden verantwortlich gemacht zu haben. Er soll ein Hammer aus dem Taschenfeld des Opfers geholt und als Waffe benutzt haben. Das Gericht betrachtet dies nicht als Selbstverteidigung, da der ältere Mann ihn noch nicht angegriffen hatte. Die Polizei konnte den mutmaßlichen Täter durch die Überprüfung von Telefonverbindungsdaten aufspüren.
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Quelle: www.stern.de