An diesem Dienstag (9.30 Uhr) wird sich zeigen, ob die Neuwahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus wie geplant am 12. Februar stattfinden. Dagegen reichten im Dezember mehr als 40 Kläger in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde und Eilantrag ein. In dem Verfahren hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Montag eine vorläufige Entscheidung verkündet. (Az. 2 BvR 2189/22)
Nähere Angaben machte das Gericht nicht. Kurz zuvor wurde jedoch ein Schreiben des Senatspräsidenten angekündigt, in dem Vertreter bis zum 2. März Zeit hatten, sich zum Hauptantrag zu äußern. Daraus lässt sich ableiten, dass bisher nur über Eilanträge entschieden wurde. Damit wollen die Kläger sicherstellen, dass bis zur endgültigen Entscheidung Karlsruhes keine Wahlen stattfinden.
Für die Überprüfung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus ist grundsätzlich das Verfassungsgericht Berlin zuständig. Er erklärte die Wahl vom 26. September 2021 wegen zahlreicher Pannen insgesamt für ungültig. Es muss also vollständig wiederholt werden. Gegen dieses Urteil richtet sich im November die Klage in Karlsruhe.