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Eigentümer können den Immenhof bei Bispingen vorerst behalten

Der riesige Immenhof bei Bispingen sorgt für Schlagzeilen. Zwangsversteigerungen für das ehemalige Kinderheim scheiterten in großer Zahl und die Verschuldung war riesig. Derzeit kann der Eigentümer die Immobilie behalten.

Gebäude sind auf dem Gelände vom Immenhof, einem ehemaligen Kinder- und Jugendheim zu sehen..aussiedlerbote.de
Gebäude sind auf dem Gelände vom Immenhof, einem ehemaligen Kinder- und Jugendheim zu sehen..aussiedlerbote.de

Eigentümer können den Immenhof bei Bispingen vorerst behalten

Eine Immobilie in der Lüneburger Heide hat im Laufe der Jahre mit mehreren Zwangsversteigerungsterminen für Aufsehen gesorgt. Das rund 42 Hektar große Immenhof-Gelände in Hützel in der Stadt Bispingen gehört einem ehemaligen Hamburger Kaufmann, der das Gelände nun vorübergehend behalten darf. „Das ist eine besondere Immobilie, aber das Gebäude ist in einem schrecklichen Zustand“, sagte Jens Bülthuis, der überparteiliche Bürgermeister von Bispingen. Der Versteigerungsprozess wurde lediglich durch das Amtsgericht Soltau unterbrochen und vorübergehend eingestellt.

Mehr als 13 Millionen Euro Schulden sind im Grundbuch eingetragen, Bülthuis bestätigt: „Auf der Hühnerleiter stehen fast 100 Gläubiger.“ Viele der Forderungen beziehen sich auf unbezahlte Rechnungen von Unternehmern, Kommunen usw sogar Autos. Es stimmt aber auch, dass Notschulden wie die der Kommunen immer wieder ausgelöst wurden.

Das Anwesen diente bis 1990 als Heim für Kinder und Jugendliche und soll aufgrund seines schlechten Zustands einen Marktwert von 320.000 Euro haben. Das Höchstgebot bei der Pflichtauktion im Jahr 2022 soll bei 5,5 Millionen Euro liegen, während das Höchstgebot bei der diesjährigen Pflichtauktion bei 3,1 Millionen Euro liegt. Als Grundstücksgläubiger konnte die Stadt ein Urteil erfolgreich aufheben.

Vergangenes Jahr kam es auch zu Unruhen, als sich Menschen vorübergehend auf dem Gelände aufhielten. „Dieses Lager soll einem ethnischen Siedlertyp angehören“, sagte Bursius. Ob jemand aus dieser Gruppe Interesse an der Immobilie hatte, war im letzten Verfahren vor dem Amtsgericht kein Thema mehr. Viele Medien haben bereits darüber berichtet.

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Quelle: www.dpa.com

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