Wann gilt ein Haus als Denkmal – und wann nicht? Darüber streiten sich die Eigentümer eines Wohnhauses am Montag vor dem Verwaltungsgericht mit der Stadt München. Die Kläger wollen Gebäude aus den Jahren 1928 und 1929 in der Queen Street in der Nähe des Englischen Gartens abreißen.
Aus Gründen des Denkmalschutzes erteilte ihm die Stadtverwaltung nicht die erforderliche Genehmigung. Bei Ortsbegehungen und Gerichtsverhandlungen muss das Gericht nun feststellen, ob das Gebäude aufgrund seiner historischen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung tatsächlich als Denkmal einzustufen ist.
In einer ähnlichen Klage am selben Tag verklagt ein Unternehmen die Stadt, weil diese in Schwabing ein Haus anbauen und mit Balkonen versehen will. Nach Angaben der Behörden bestehen diesbezüglich auch Hindernisse für den Denkmalschutz.