Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet trotz des neuen Entlastungszuschlags für Pflegebedürftige einen deutlichen Anstieg der Einzelspenden. Nach einer Auswertung des Verbands der Ersatzkrankenkassen (vdek) betrugen die Eigenkosten für das erste Jahr zu Hause zum 1. Januar durchschnittlich 2.106 Euro pro Monat. Das sind 446 Euro mehr als am 1. Januar 2022.
Im Nordosten sind die Hauspreise immer noch günstiger als in vielen anderen Regionen Deutschlands: Der Bundesdurchschnitt liegt bei 2411 Euro im Monat – 278 Euro mehr als Anfang 2022. Die Erhöhung stehe vor dem Hintergrund gestiegener Verpflegungs- und Personalkosten aufgrund der nun geltenden Tarifzahlungspflichten, erläuterte der Verband der Alternativkrankenkassen.
Zuzahlungen In Sachsen-Anhalt liegen die durchschnittlichen Kosten eines Pflegebedürftigen mit 1823 Euro, in Brandenburg mit 2025 Euro und in Thüringen mit 2029 Euro niedriger als in MV.
Der Entlastungszuschlag steigt im Laufe der Zeit, um zu Hause zu bleiben und dämpft dann stärker das Kostenwachstum. Auch beim höchsten Zuschlag ab dem vierten Haushaltsjahr steigt die Zuzahlung in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1.1.2022 um 189 auf 1375 Euro monatlich und im Bundesdurchschnitt um 130 auf 1671 Euro.
Der Gesamtbetrag beinhaltet den individuellen Beitrag für die reine Pflege und Unterstützung. Anders als die Krankenkasse übernimmt die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten. Für die Bewohner fallen außerdem die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in Einrichtungen an.
Seit Anfang 2022 gibt es neben der Leistung der Pflegekasse einen Leistungszuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Die individuellen Beiträge zur häuslichen Pflege sanken im ersten Jahr um 5 %, im zweiten Jahr um 25 %, im dritten Jahr um 45 % und im vierten Jahr um 70 %.
Allerdings steigen die Einzelbeiträge zu Pure Care weiter – nach 912 Euro Anfang 2022 liegt der Bundesdurchschnitt ohne Zuschläge nun bei 1139 Euro. Hintergrund sind auch höhere Personalkosten. Ab dem 1. September 2022 müssen Einrichtungen Pflegekräfte im Rahmen eines Tarifvertrags oder einer ähnlichen Vereinbarung bezahlen, um Pflegegelder für die Abrechnung verwenden zu können.
Ulrike Elsner, Leiterin des Instituts für Alternative Krankenversicherung, forderte „eine einmalige Versorgungsreform“. Notwendig ist ein Finanzkonzept mit starken Ankern und dynamischer Steuerförderung. Untersucht wurden Ausgleichsvereinbarungen zwischen Landespflegekassen und Pflegeheimen, wie die Unterlagen zeigen. Die Daten beziehen sich auf Bewohner der Pflegestufen 2 bis 5.