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Ehemaliger Bundesminister legt nach Insolvenzurteil Berufung ein

Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

Beide Parteien legten Berufung gegen die Verurteilung des ehemaligen Bundesverkehrsministers und späteren Dschungelcamp-Teilnehmers Günther Krause wegen Insolvenz und versuchten Betrugs ein. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte ein Sprecher des Landgerichts Rostock am Donnerstag, die Staatsanwaltschaft und Krauses Verteidiger hätten ihren Antrag fristgerecht eingereicht.

„Wenn mein Mandant es will, muss ich es als Anwalt tun“, sagte Krauses Verteidiger Peter-Michael Distel der Nachrichtenagentur dpa. Er verliest die Urteilsgründe und berät den Mandanten hinsichtlich der Erfolgsaussichten im Berufungsverfahren. Er selbst sei mit dem Urteil „sehr zufrieden“. Distel nannte es ein „schmeichelhaftes Urteil“.

Der 70-jährige ehemalige CDU-Politiker wurde letzte Woche zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete außerdem 75 Stunden gemeinnützige Arbeit an und verwirkte mehr als 70.000 Euro.

Das Gericht befand, dass dies ein Beweis dafür sei, dass Krause während des Insolvenzverfahrens Vermögenswerte verschwiegen und falsche Angaben gemacht habe. Allein sein Verdienst durch die Teilnahme an der Arbeitslagershow „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ erreichte einen sechsstelligen Betrag.

Die Staatsanwaltschaft ordnete unter anderem eine zweijährige Bewährungsstrafe an und forderte die Einziehung der höheren Summe. Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie habe Berufung eingelegt, „weil das Gericht den Aufforderungen der Staatsanwaltschaft nicht in allen Punkten nachgekommen sei“.

Das Urteil basiert auf der Empfehlung des Gerichts für eine konkrete Strafvereinbarung. Bereich, der von beiden Parteien akzeptiert wird. Grundlage hierfür war Krauses umfassendes Geständnis zu Beginn des Prozesses.

Als Chefunterhändler der DDR war Klaus 1990 Mitunterzeichner des Wiedervereinigungsabkommens. Von 1991 bis 1993 fungierte er als Bundesverkehrsminister, trat aufgrund mehrerer Vorfälle zurück und verschuldete sich als Unternehmer hoch. Er ging mehrmals vor Gericht und wurde schließlich zu einer Geldstrafe und einer Bewährungsstrafe verurteilt. Laut seinem Anwalt wurde er nie festgenommen.

Das Gericht hat nun mehrere Wochen Zeit, seine Entscheidung ausführlich zu begründen, so ein Gerichtssprecher. Nach der Zustellung haben beide Parteien einen Monat Zeit, ihre Berufung zu begründen, die dann vor dem Bundesgericht verhandelt wird.

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