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E-Scooter von Brücke geworfen: sechs Jahre Gefängnis

Ein 44-jähriger Mann, der einen Elektroroller von einer Brücke auf eine Bundesstraße geworfen hat, ist zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Am Dienstag befand das Landgericht Berlin den Angeklagten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Störung des Straßenverkehrs für schuldig. Aus...

Lady Justice ist im Fenster am Eingang des High District Court zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de
Lady Justice ist im Fenster am Eingang des High District Court zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de

Urteile - E-Scooter von Brücke geworfen: sechs Jahre Gefängnis

Ein 44-jähriger Mann, der einen Elektroroller von einer Brücke auf eine Bundesstraße geworfen hat, ist zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Am Dienstag befand das Landgericht Berlin den Angeklagten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Störung des Straßenverkehrs für schuldig. Aus Wut über die Elektroroller um ihn herum warf er ein 29 kg schweres Gerät auf eine dreispurige Straße in Berlin-Friedrichsfeld. Der Vorsitzende Richter sagte, der Wurf sei „extrem gefährlich“.

Am 12. Juni 2023 um 9:10 Uhr schnappten sich die deutschen Angeklagten einen „E-Scooter“ eines Verleihers an der Genzinger Brücke und warfen ihn auf die Straße. Den Ermittlungen zufolge konnte der Fahrer den Zusammenstoß nur durch starkes Bremsen und Ausweichen vermeiden. Der Angeklagte stand mit dem Rücken zur dreispurigen Fahrbahn und warf. Das Gericht bezeichnete sein Vorgehen als heimtückisch. „Der Sturz des Rollers war absolut unvorhergesehen.“

Während er den Ball warf, wurde dem 44-Jährigen klar, dass es zu einem tödlichen Unfall für die Fahrzeuginsassen kommen könnte, wenn dieser mit dem Fahrzeug kollidierte oder durch das Ausweichmanöver einen weiteren Zusammenstoß verursachte, heißt es in der Anzeige. Er hat dies akzeptiert. Der Mann erlitt Körperverletzung und Sachschaden. Der 44-jährige Mann wurde zwei Wochen nach dem Vorfall festgenommen. Seitdem ist er inhaftiert. Er sei unter anderem durch die Analyse von DNA-Spuren als Tatverdächtiger identifiziert worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft damals mit. Der gelernte Maurer hatte mehrere Straftaten begangen. Während des Prozesses erklärte er, er wolle „ein Signal senden“, aber „sicherstellen, dass nichts passiert“, bevor er wirft. Er bereute diese Aktion.

Das Urteil des Gerichts folgte im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Die Verteidiger forderten Bewährung wegen gefährlicher Behinderung des Verkehrs. Sein Mandant handelte spontan, ein damals arbeitsloser Mann, der sich in einem desolaten Geisteszustand befand und zuvor Drogen genommen hatte. Anwälte sagten, es handele sich bei dem Vorfall nicht um einen versuchten Mord. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Quelle: www.stern.de

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