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Düsseldorfer Tisch: Mehr Unterhalt für Trennungskinder

Kinder getrennt lebender Eltern haben ab dem nächsten Jahr Anspruch auf mehr Unterhaltszahlungen. Zu diesem Ergebnis kommt die neue Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Ein entfremdeter Vater oder eine entfremdete Mutter muss verhältnismäßig mehr für das Kind bezahlen.

Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de
Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de

Soziales - Düsseldorfer Tisch: Mehr Unterhalt für Trennungskinder

Ab dem nächsten Jahr haben Trennungskinder Anspruch auf mehr Unterhalt. Zu diesem Ergebnis kommt die neue Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Ein entfremdeter Vater oder eine entfremdete Mutter muss verhältnismäßig mehr für das Kind bezahlen.

Der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind beträgt von Neujahr bis zum 6. Geburtstag 480 Euro statt bisher 437 Euro; der Mindestunterhalt vom 6. Lebensjahr bis zum 12. Geburtstag beträgt 551 Euro statt bisher 502 Euro ; 645 Euro pro Monat vom 12. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag, statt bisher 588 Euro. Für erwachsene Kinder müssen Sie mindestens 689 € (statt bisher 628 €) zahlen.

Der erforderliche Satz für Studierende, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, bleibt jedoch gegenüber 2023 unverändert bei 930 €.

Die Mindestsätze erhöhen sich dann je Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen. Die letzte Einkommensgruppenerhöhung im Jahr 2018 wird zum 1. Januar 2024 um 200 Euro erhöht. Die erste Einkommensgruppe endet nicht mehr bei 1.900 Euro, sondern bei 2.100 Euro. Die Einkommensgruppe 15 verdient 11.200 €.

Auch die Selbstbehalte, die den Unterhaltspflichtigen als notwendiger Eigenbedarf verbleiben, erhöhen sich: von 1.120 Euro auf 1.200 Euro für nicht berufstätige Väter und Mütter und von 1.450 Euro für Erwerbstätige. für 1.450 Euro. Bisher 1370 Euro. Das Kindergeld gleicht den Bedarf der Kinder aus.

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Leitfaden für alle Oberlandesgerichte in Deutschland zur Ermittlung und Bemessung des Kindesunterhalts. Es wird seit 1979 vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben. Beteiligt ist auch der Unterhaltsausschuss des Deutschen Familiengerichts. Familiengerichte bundesweit nutzen das Düsseldorfer Urteil zur Unterhaltsfestsetzung.

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Quelle: www.stern.de

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