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Durch Wohnungstür gefilmt – Zeuge bemerkte „starren“.

Ein Mann schoss durch die Wohnungstür seines Nachbarn mit einer Waffe. Wollte er aus rechtsextremer Gesinnung töten, wie die Staatsanwaltschaft behauptet? Im Prozess um versuchten Mord sagen nun weitere Zeugen aus.

Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de
Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de

Extremismus - Durch Wohnungstür gefilmt – Zeuge bemerkte „starren“.

Weitere Zeugen sagten am Montag im Prozess gegen einen Mann in Hamburg-Nindorf aus, der einen möglicherweise tödlichen Schuss durch die Tür der Wohnung einer jungen Frau abgefeuert hatte. Ein Nachbar der 25-jährigen Pakistanerin sagte am Dienstag vor dem Landgericht Hamburg, dass ihm in den Wochen vor der Tat Veränderungen bei dem deutschen Angeklagten aufgefallen seien. Der 49-jährige Mann, der in der Wohnung über der Frau wohnt, hatte einen anderen „starren Ausdruck“ im Gesicht als sonst, wenn er trinkt. „Es ist, als gäbe es etwas in ihm, das er loswerden möchte.“

Nach eigener Aussage kannte der 86-Jährige den Angeklagten schon lange und hatte ihn gelegentlich in Bars gesehen. Er berichtete, dass der Angeklagte häufig von „Socken“ sprach, wenn er von seinen ausländischen Nachbarn sprach. Er sagte auch einmal: „Die Vorräte sollten weggeschossen werden“, und Zeugen bestätigten seine vorherige Aussage gegenüber der Polizei. Aber er wusste nie, ob es ernst war.

Die Staatsanwaltschaft hat dem Angeklagten versuchten Mord vorgeworfen. Zu Beginn des Prozesses gab der Mann zu, am 27. Mai dieses Jahres mit einem Gewehr auf die geschlossene Tür seines Nachbarn geschossen zu haben. In der Anklage hieß es, er habe die Tat „wegen seiner starken Rechtsradikalisierung und ausländerfeindlichen Gesinnung“ begangen.

Das Projektil durchschlug die Tür und die Kommode und blieb in der Wand stecken. Niemand wurde getroffen. Die Bewohnerin, die angab, schwanger zu sein, und ihre Schwiegermutter berichteten am ersten Verhandlungstag, dass sie sich im Wohnzimmer und nicht im Flur aufgehalten hätten.

Der Angeklagte betonte in seiner Aussage, er habe nicht vorgehabt, jemanden zu erschießen. Er wollte nur seinen Nachbarn erschrecken, dessen Lärm ihn früher gestört hatte.

Eine andere als Zeugin geladene Nachbarin betonte am Montag, dass sie im Gegensatz zu den Vormietern keine Lärmbelästigungen der neuen Bewohner gehört habe. Die 54-Jährige bestätigte gegenüber der Polizei ihre frühere Aussage, dass sie am Tattag den Angeklagten zu ihrem Mann sagen hörte: „Das sind Affen“ und sie sollten alle wegziehen.

Ihr Mann, der am zweiten Verhandlungstag ebenfalls als Zeuge aussagte, sagte, er habe keine Erinnerung. Allerdings berichtete er, dass der Angeklagte in Gesprächen teilweise rechtsradikale Äußerungen getätigt habe. „Er äußert sich nur negativ über Ausländer“, sagte der 55-Jährige. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.

Polizeibericht vom 28. Mai 2023

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Quelle: www.stern.de

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