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Durch Wohnungstür erschossen: Wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt

Ein Mann schießt in die Tür seines pakistanischen Nachbarn. Das Landgericht Hamburg war überzeugt, dass auch Rassismus ein entscheidender Faktor sei. Jetzt sollte dieser Kerl für ein paar Jahre im Gefängnis sitzen.

Mann steht wegen versuchten Mordes vor Gericht. Foto.aussiedlerbote.de
Mann steht wegen versuchten Mordes vor Gericht. Foto.aussiedlerbote.de

Rechtsextremismus - Durch Wohnungstür erschossen: Wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt

Hamburg Das Landgericht hat einen Angeklagten wegen rassistisch motivierten Mordversuchs zu sieben Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung der Strafkammer schoss der Deutsche am 27. Mai dieses Jahres mit einem Repetiergewehr durch die verschlossene Tür der Wohnung seines pakistanischen Nachbarn in Hamburg-Nindorf. Am Donnerstag sagte die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner, sein Plan bestehe nicht darin, eine bestimmte Person ins Visier zu nehmen, sondern jeden, der in der Wohnung wohnt. Die Kammer befand den 49-jährigen Angeklagten außerdem für schuldig, illegal Schusswaffen und Munition getragen und Sachbeschädigung begangen zu haben.

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine achtjährige Haftstrafe blieb das Gericht damit teilweise hinterher. Koerner sagte, die von der Verteidigung geforderte Höchststrafe von fünf Jahren sei unzureichend, da zwei Merkmale eines Mordes vorliegen – die Verachtung des Angeklagten für das Verbrechen und seine Gedanken. Zumindest eine qualifizierte Tötungsabsicht kann festgestellt werden – gesicherte Hinweise auf eine Tötungsabsicht gibt es jedoch nicht. Allerdings räumte der Angeklagte zumindest ein, dass der Nachbar sagte, er sei schwanger oder dass eine andere Person erschossen würde.

Niedrigere Beweggründe wurden für eine Reihe von Beweggründen angegeben, darunter Fremdenfeindlichkeit, persönliche Frustration und unterdrücktes Aggressionspotenzial. Entgegen seinen Behauptungen hat sich der 49-Jährige nie von seinen rassistischen Gedanken distanziert. Stattdessen äußerte er sich kurz vor der Tat per Video rassistisch. Es gab auch finstere Merkmale des Mordes – der Angeklagte griff seine 25-jährige Nachbarin in einem geschützten Raum – ihrem eigenen Zuhause – an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Polizeibericht vom 28. Mai 2023

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Quelle: www.stern.de

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