Die Fruchtbarkeitsverordnung 2021, gegen die Landwirte erfolgreich geklagt hatten, ist schließlich durchgefallen. Minister Thiel Backhaus (SPD) teilte am Dienstag mit, das Bundesverwaltungsgericht habe die Klage des Schweriner Landwirtschaftsministeriums abgewiesen.
Der Erlass, der Düngebeschränkungen für 13 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche im Nordosten vorsah, wurde im selben Jahr vom Oberverwaltungsgericht Greifswald wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser aufgehoben. Andererseits beklagen einige Landwirte, dass sie das Messstellennetz zur Bestimmung der Nitratbelastung für ungenau halten. Da der Oberverwaltungsgerichtshof die Revision gegen sein Urteil nicht zuließ, legte das Ministerium eine unzulässige Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein mit dem Ziel, schließlich Revision einlegen zu können. Die Beschwerde sei inzwischen abgewiesen worden, teilte das Ministerium mit. Das OVG-Urteil ist nun rechtskräftig und die Düngeverordnung wird 2021 aufgehoben.
Im Vorgriff auf diese Entwicklung hat das Landwirtschaftsministerium in den letzten Monaten neue Düngemittelverordnungen erlassen, die laut Backhouse in wenigen Tagen in Kraft treten sollen. Davon wurden 32 % der landwirtschaftlichen Fläche von MV als „rote Zone“ ausgewiesen, in der die Düngung aufgrund übermäßiger Nitratbelastung reduziert werden muss.
Backhouse betonte, dass der Hauptzweck der Beschwerde erreicht worden sei – nämlich dass es keine Schlupflöcher zwischen der alten und der neuen Düngeverordnung gebe. „In diesem Fall würde Bundesgesetz gelten, wonach mehr als 70 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes Düngebeschränkungen unterliegen würden“, sagte Backhouse.