Bis zum Ende der nur in Bayern verlängerten Abgabefrist hatten bundesweit bereits rund drei Viertel der Grundstückseigentümer ihre Grundsteuererklärung eingereicht. Bis Dienstag wurden rund 64,72 Prozent der Erklärungen des Landes elektronisch und schätzungsweise 9,82 Prozent auf Papier übermittelt, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Mittwoch in Berlin mitteilte. Die Quote beträgt 74,54 %.
In den vergangenen Tagen ist eine spürbare Zunahme der abgegebenen Äußerungen zu verzeichnen. Bayern hat die Einreichungsfrist bis Ende April verlängert. Andere Länder sind diesem Beispiel nicht gefolgt.
Wer seine Erklärungen noch nicht in anderen Bundesländern als Bayern abgegeben hat, soll nun von den zuständigen Finanzbehörden gemahnt werden. Bei Nichtlieferung können Verspätungszuschläge und Vertragsstrafen anfallen. Reagiert der säumige Eigentümer zu diesem Zeitpunkt nicht, muss das Finanzamt die Steuerbemessungsgrundlage schätzen.
Ab 2025 gilt eine neue Grundsteuer-Berechnungsmethode. Das Bundesverfassungsgericht stellte den Antrag, weil das Finanzamt kürzlich den Wert von Grundstücken auf der Grundlage völlig veralteter Daten aus Ostdeutschland 1935 und Westdeutschland 1964 ermittelt hatte. Um neu zu berechnen, gibt es jetzt fast 36 Millionen Immobilien, die neu bewertet werden müssen. Meist geht es um Grundstücks- und Wohnfläche, Gebäudetyp, Baujahr und den sogenannten Bodenrichtwert.
Die Grundsteuern sind eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Wie viel Grundsteuer einzelne Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, bleibt vorerst offen. Denn es kommt sehr darauf an, was die Gemeinde den Hebesatz nennt.