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Drei und ein halbes Jahr Gefängnis für einen Messerstoß an einem Einheimischen.

In einer Flüchtlingsunterkunft in Hamburg hat ein Individuum einen Bewohner mit einem Messer am Hals gepiesackt. Das LandgerichtHarburg befand jedoch, dass dieser Vorfall kein versuchter Mord war, und verwies auf spezifische Begründungen für seine Entscheidung.

Das Hamburger Landgericht definierte den Messerangriff auf einen Bewohner der Flüchtlingsunterkunft...
Das Hamburger Landgericht definierte den Messerangriff auf einen Bewohner der Flüchtlingsunterkunft nicht als versuchten Mord.

- Drei und ein halbes Jahr Gefängnis für einen Messerstoß an einem Einheimischen.

Aufgrund eines Messerangriffs auf seinen Mitbewohner in einer Flüchtlingsunterkunft wurde ein 33-jähriger Tunesier vom Hamburger Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Er wurde der schwereren Körperverletzung für schuldig befunden. Die Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Mord plädiert und eine sechsjährige Haftstrafe gefordert, während die Verteidigung auf zwei Jahre auf Bewährung plädiert hatte.

Verteidiger glaubte, dass sein Mitbewohner ihn aufzeichnete

Der Angeklagte und sein 22-jähriger syrischer Mitbewohner hatten bis zum Vorfall friedlich in einem Wohncontainer im Stadtteil Wilhelmsburg zusammengelebt. In seiner Urteilsbegründung stellte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann fest, dass das Zusammenleben harmonisch gewesen sei. In der Nacht zum 18. Januar 2024 wachte der Angeklagte auf und glaubte, dass sein Mitbewohner ihn mit einem Handy aufzeichnete. Dies habe ihn geärgert. Als der 22-Jährige aus dem Fenster sah, nahm der Angeklagte ein Messer mit einer 12 Zentimeter langen Klinge und stach es in den Nacken seines Mitbewohners. Der Angeklagte behauptete, dabei das Leben des Mannes berücksichtigt zu haben.

Versuchter Mord zurückgenommen

"Das Opfer war vollkommen hilflos und wehrlos", sagte Steinmann. Der 22-Jährige fiel zu Boden und versuchte, sich zu verteidigen, wobei er sich eine defensive Verletzung an der Hand zuzog. Seine Hilferufe weckten die anderen Bewohner der Unterkunft, doch niemand griff ein, um dem Angeklagten das Messer abzunehmen. Trotzdem hörte der Angeklagte auf, sein Opfer anzugreifen, und ergab sich der Polizei an der Sicherheitsstation, wo er das Messer abgab. Das Gericht wertete dieses Verhalten als freiwilligen Rückzug vom versuchten Mord.

4 Zentimeter tiefer Nackenverletzung

Das Messer war 4 Zentimeter tief in den Nacken des 22-Jährigen eingedrungen und hätte tödlich sein können. Der Verletzte wurde ambulant im Krankenhaus behandelt und benötigte keine Operation. "Glück und Zufall!" sagte der Richter. Die Umstände, die zum Vorfall führten, und der Vorfall selbst seien deutlich übertrieben gewesen, so Steinmann.

Die Handlungen des Angeklagten seien nicht geringfügig gewesen, betonte Steinmann, da der Angeklagte keine Vorstrafen hatte, aber versuchte, die Schuld für die Verletzung auf das Opfer zu schieben. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der 33-Jährige nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Haftstrafe in sein Heimatland Tunesien abgeschoben wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall des 33-jährigen Tunesiers wurde zunächst vor dem Hamburger Landgericht verhandelt, ein Berufungsverfahren könnte jedoch noch eingeleitet werden. Nach der Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung wurde das ursprüngliche Strafmaß für versuchten Mord aufgrund seines freiwilligen Rückzugs von der Attacke reduziert.

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