- Drei Personen starben am Oberrhein; ein 19-Jähriger gab seine Beteiligung zu
Nach einem Messerangriff, der im Gebiet des Hochrheins drei Leben forderte und nun schon fünf Monate zurückliegt, steht ein 19-jähriger Verdächtiger derzeit vor dem Landgericht in Waldshut-Tiengen zur Verhandlung. Der Verdächtige, der sowohl deutsche als auch italienische Wurzeln hat, wird beschuldigt, seine Eltern und seinen 34-jährigen Bruder am Ende des März in Hohentengen im Landkreis Waldshut mit einem Messer getötet zu haben. Seine Schwester überlebte den Angriff schwer verletzt. Dieses brutale Verbrechen in der südlichsten Region Deutschlands sorgte für Aufsehen über die lokale Ebene hinaus.
Zu Beginn des Prozesses gestand der 19-Jährige im Wesentlichen die Tat und ihre Umstände, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Er wird wegen dreifachen Totschlags und eines versuchten Totschlags mit schwerer Körperverletzung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht voll schuldfähig war. Das Ziel dieses Prozesses, einer "Sicherungsverwahrung," ist es, die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie zu bestimmen.
Familienstreit am Vortag
Laut der Staatsanwaltschaft blieb das Motiv für die Tat unklar und wurde wahrscheinlich durch die psychische Erkrankung des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat verursacht. Diese Einschätzung wurde zu Beginn des Prozesses largely bestätigt.
Die Ermittlungen ergaben, dass es am Tag vor der Gewalt im März einen körperlichen Streit innerhalb der Familie gab. Die Eltern waren zum Zeitpunkt des Vorfalls geschätzt 58 und 61 Jahre alt.
Das Gutachten der Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass der 19-Jährige nicht für seine Handlungen verantwortlich gemacht werden kann. Es besteht jedoch die Sorge um seine mögliche Gefahr. Der Jugendliche wird nicht wegen Mordes angeklagt, da die rechtlichen Kriterien für Mord, wie etwa die Planung, nicht erfüllt sind. Der Prozess vor der großen Jugendkammer des Gerichts soll bis Anfang September dauern.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass in ihrer Beurteilung des psychischen Zustands des Angeklagten die folgenden Faktoren nicht berücksichtigt wurden: Planung und Absicht, da diese Elemente für eine Mordanklage erforderlich sind. Trotz des Fehlens dieser Faktoren besteht weiterhin die Gefahr durch den Jugendlichen, und das Ziel des Prozesses ist es, seine Unterbringung in einer Psychiatrie zu bestimmen.