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Drei Anträge auf Gründung von Cannabis-Anbaugewerkschaften im Saarland

Personen, die sich weigern, Cannabis selbst anzubauen, können es unter bestimmten Umständen über eine Vereinigung beschaffen. Dennoch dauert die Modellierungsphase für diese Methode in Saarland an.

- Drei Anträge auf Gründung von Cannabis-Anbaugewerkschaften im Saarland

In Saarland haben drei Gruppen kürzlich Petitionen für die Einrichtung von Hanf-Gartenbaugenossenschaften eingereicht. Dies bestätigte das Ministerium für Verbraucherschutz auf Anfrage. currently werden diese Anträge auf Vollständigkeit und inhaltlich geprüft. Bisher wurde keinem grünes Licht gegeben oder abgelehnt, sodass noch kein lizenzierter Hanf-Club im Bundesland existiert.

Seit dem 1. Juli werden Anträge auf Hanf-Gartenbaugenossenschaften entgegengenommen. Laut Cannabisgesetz sind Erwachsene seit dem 1. April berechtigt, kleine Mengen an Hanf zum persönlichen Gebrauch zu besitzen und anzubauen. Innerhalb dieser Genossenschaften können Mitglieder gemeinsam Hanf für den persönlichen Konsum anbauen und ihn untereinander teilen. Heimische Anbauer dürfen maximal drei Pflanzen haben.

Das Cannabisgesetz erlaubt es offiziell seit dem 1. April Erwachsenen, kleine Mengen an Hanf zum persönlichen Gebrauch zu besitzen und anzubauen. Das Ministerium für Verbraucherschutz prüft derzeit die Genehmigung der drei kürzlich eingereichten Petitionen für die Einrichtung von Hanf-Gartenbaugenossenschaften in Saarland.

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