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Drach-Prozess: Staatsanwälte fordern lange Haftstrafe

Seit fast 23 Monaten untersucht das Landgericht Köln die Frage, ob der Reemtsma-Entführer Thomas Drach erneut – möglicherweise dauerhaft – inhaftiert werden sollte. Nun ist dieser Prozess in die Sprintphase eingetreten.

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Im Prozess gegen Thomas Drach forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und Sicherungsverwahrung. Foto.aussiedlerbote.de

Justiz - Drach-Prozess: Staatsanwälte fordern lange Haftstrafe

Im Prozess gegen den ehemaligen Reemtsma-Entführer Thomas Drach in Köln forderte die Staatsanwaltschaft eine 15-jährige Haftstrafe und Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. Der Verteidiger des 63-Jährigen forderte jedoch Freispruch. Seit Februar 2022 läuft am Landgericht Köln ein Prozess, in dem Drach mehrere Raubüberfälle vorgeworfen werden. Nach einem Schuldeingeständnis könnte die Verurteilung schnell erfolgen. Drach selbst hat jegliche Beteiligung an den Verbrechen bestritten.

Die Staatsanwaltschaft befand den 63-Jährigen wegen schweren Raubes und versuchten Mordes für schuldig. Am 99. Verhandlungstag stellte sie fest, dass es „keinen Zweifel“ daran gebe, dass Drach im Jahr 2018 drei Cash-Trucks vor IKEA-Filialen in Köln und Frankfurt sowie am Flughafen Köln/Bonn überfallen habe. und 2019. Drake schoss bei zwei Vorfällen auch auf Geldboten und verletzte diese schwer. Die Staatsanwälte sagten, dass seine Handlungen als versuchter Mord angesehen werden sollten, da seine Taten aus Gier motiviert seien. Der 63-Jährige erbeutete bei den drei Taten insgesamt knapp 142.000 Euro.

Letztlich sei festzuhalten, dass „Beweise wie ein Pfeil auf den Angeklagten Drach zeigen“, hieß es im Plädoyer. Unter anderem führten die Staatsanwälte Spuren von Delages DNA auf dem Nummernschildhalter eines Fluchtfahrzeugs, Verbindungen zwischen dem 63-jährigen Mann und bestimmten mit der Tat in Verbindung stehenden Fahrzeugen sowie die Aussage eines ehemaligen Kollegen zum Gefangenen an. Während des Prozesses sagte er, Delage habe drei der vier Raubüberfälle zugegeben, die er während seiner Haft begangen habe. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Zeugen als „absolut glaubwürdig“. Die Staatsanwälte sagten, dass in Kombination mit einer Auswertung der Aufnahmen von Überwachungskameras am Tatort ein umfassendes Gesamtbild erzielt werden könne.

Allerdings konnte die Staatsanwaltschaft keine strafrechtlichen Beweise dafür vorlegen, dass Drach auch der Überfall auf einen Werttransporter im hessischen Limburg vorgeworfen wurde. Sie beantragte Freispruch.

Antrag auf Unterbringung in Sicherungsverwahrung

Neben Haftstrafen forderten die Staatsanwälte auch Sicherungsverwahrung für die Deutschen. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis wird Drach in den Strafvollzug überstellt. Er wird weiterhin im Gefängnis sitzen. Delage ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen der Entführung des Erben der Hamburger Tabakdynastie Jan Philipp Reemtsma im Jahr 1996. Die Staatsanwälte sagten: „Kriminalität war seit seinen frühen Jahren seine einzige Strategie zum Geldverdienen. Er wollte ein Leben in Luxus führen.“ in seiner Jugend. Leben.“

Delages Verteidiger forderten jedoch Freispruch. „Herr Drake könnte ein Verdächtiger der Anklage sein“, sagte ein Verteidiger. Doch das reichte nicht für eine Verurteilung. Drake wurde weder am Tatort noch von Zeugen identifiziert. „Niemand hat gesagt: Da war er, Thomas, Reemtsmas Entführer“, sagte der Verteidiger. Verteidiger beschuldigten Drachs ehemalige Insassen der Lüge, sagten Staatsanwälte. Der Mann beschuldigte Drake, bei seinem Prozess vor einem anderen Bezirksgericht eine mildere Strafe zu erreichen. „Objektiv wurde der Angeklagte hier nicht verurteilt“, so der Anwalt weiter.

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Quelle: www.stern.de

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