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Dozent gewinnt Eilverfahren gegen Ausschluss

Justiz
Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal.

Dozentin Bahar Aslan hat ein Eilverfahren gegen ihren Ausschluss von der Hochschule der Landespolizei NRW gewonnen. „Der Eilantrag der Dozenten hatte Erfolg“, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen am Dienstag (Az. 4 L 1374/23).

Das Gericht kritisierte, dass die Universität in ihrer Entscheidung keine tragfähige Gesamtbewertung vorgenommen habe. Es ist also wahrscheinlich illegal. Damit hat Aslan bis zur Entscheidung des Hauptstudiengangs erneut einen Lehrauftrag im Fach „Interkulturelle Kompetenz“.

Gegen die Entscheidung kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. Ein Verhandlungstermin für das Hauptverfahren steht noch nicht fest.

Aslan wurde wegen eines Kommentars kritisiert, den er auf der Twitter-Plattform (jetzt bekannt als X) gemacht hatte: „Mein Herz beginnt wild zu schlagen, wenn ich oder meine Freunde wegen all dem braunen Dreck innerhalb der Sicherheitskontrolle von der Polizei kontrolliert werden. Das macht uns beide Angst. Das ist es nicht.“ Es ist nur meine Realität, es ist die Realität vieler Menschen in diesem Land.

Diesen und weitere Tweets nahm die Universität zusammen mit einer zweiten Arbeitserlaubnis, die sie noch nicht erhalten hatte, zum Anlass, Lehraufträge zu widerrufen. Allerdings kritisierte das Gericht ihr, dass sie es versäumt habe, die Umstände zu Gunsten von Aslan in die erforderliche Gesamtwürdigung einzubeziehen. Darüber hinaus wurden ihr auch Drohungen Dritter gegen die Universität vorgeworfen, eine Anklage gegen sie konnte jedoch nicht erhoben werden.

Die Freedom Rights Group (GFF) kommentierte, die Entscheidung sei ein „gutes Signal für die Meinungsfreiheit“, und Aslan unterstütze den Prozess. GFF-Rechtsanwältin Laura Kuttler kommentierte: „Die Schule hat angesichts der weit verbreiteten übereilten Reaktion nun ihre Quittung für die Bestrafung von Überbringern schlechter Nachrichten erhalten: Das ist illegal.“

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