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Dortmunder Flughafen: Die OVG eröffnet Verfahren

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen brokerte einen Konflikt um die Auflockerung von...
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen brokerte einen Konflikt um die Auflockerung von Flugzeiten am Flughafen Dortmund aus.

- Dortmunder Flughafen: Die OVG eröffnet Verfahren

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) wird am Freitag (10:00 Uhr) über eine Streitigkeit von Anwohnern rund um den Flughafen in Dortmund entscheiden, die sich auf die Erweiterung der Betriebszeiten in die Nachtzeit bezieht. Die Menschen, die in Dortmund und Unna leben, haben seit über einem Jahrzehnt über unzureichende Schallschutzmaßnahmen geklagt. Dieser langwierige Kampf begann, als die Münsterische Bezirksregierung 2014 eine Genehmigung erteilte, die von den Anwohnern, der Nachbarstadt Unna und dem Flughafen selbst angefochten wurde.

Kürzlich erklärte das OVG die am 26. Januar 2022 von der Aufsichtsbehörde erteilte Genehmigung für nichtig. Statt die Genehmigung aufzuheben, gaben die höchsten Richter in Nordrhein-Westfalen den Beteiligten die Chance, die identifizierten Probleme in einem zukünftigen Verfahren zu beheben.

Laut Gericht ist die Stadt Unna nicht mehr in das Verfahren involviert. Von den ursprünglichen fünf Anwohnerklägern sind nur noch drei beteiligt. Die neueste Klage richtet sich gegen die zweite geänderte Genehmigung, die die Münsterische Bezirksregierung am 9. Juni 2023 erteilt hat. Diese Genehmigung ermöglicht es dem Flughafen, seine Betriebszeiten unter bestimmten Bedingungen in die frühen Nachtstunden auszudehnen. Nach der Begründung des Flughafens ermöglicht der Betrieb nach 22:00 Uhr Airlines, sich mit wichtigen Knotenpunkten zu verbinden, Flugpläne zu optimieren und die Maschinenauslastung auf europäischen Routen zu maximieren.

Entscheidungsdatum für 2023 geplant.

Die Anwohner und der Flughafen konzentrieren sich nun darauf, die vom OVG in Bezug auf die zweite geänderte Genehmigung identifizierten Probleme anzugehen, die unter 'Sonstige' Fragen fallen. Trotz der Änderung des Verfahrens bleiben die Sorgen der Anwohner bezüglich des Schallschutzes 'Sonstige' unbehandelte Fragen.

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