Die doppelte Besteuerung der Rente in Deutschland kann das Budget stark belasten. Die geltende Regel besagt, dass Rentner später selbst den Nachweis einer doppelten Besteuerung erbringen müssen. Dies ist nur möglich, wenn sie entsprechende Dokumente dem Finanzamt vorlegen können.
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Deshalb ist es unbedingt notwendig, alle Steuer- und Rentenmitteilungen aufzubewahren. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) im Mai 2021 arbeitet die Ampelkoalition daran, die doppelte Besteuerung auszuschließen.
Doppelte Besteuerung der Rente in Deutschland: Was man wissen muss
Ab 2023 können Steuerzahler 100% ihrer Rentenbeiträge von den Steuern abziehen. Ursprünglich sollte dies erst bis 2025 nicht möglich sein.
Ein weiterer Plan ist noch nicht gesetzlich verankert: die vollständige Besteuerung der Renten bis 2060 zu verlängern. Derzeit werden Renten ab 2040 zu 100% besteuert. SPD, Grüne und FDP wollen die Situation ändern, indem sie den Anteil der steuerpflichtigen Rente ab 2023 nicht um 1% pro Jahr, sondern nur um 0,5% erhöhen.
Die Höhe des steuerpflichtigen Teils der Rente hängt vom Jahr ab, in dem man in Rente geht.
Wenn man 2023 in Rente geht:
- muss man Steuern auf 83% der Rente zahlen;
- 17% bleiben steuerfrei (Rentenfreibetrag).
Nach der aktuellen Lage muss jeder, der 2024 in Rente geht, Steuern auf 84% seiner Rente zahlen. Wird der Plan der Ampel zum Gesetz, beträgt der steuerpflichtige Anteil nur 82,5% im Jahr 2023 und 83% im Jahr 2024.
Die Organisation VdK fordert, dass Renteneinkünfte erst ab 2070 und nicht ab 2060 voll besteuert werden sollen. Laut VdK ist dies der einzige Weg, einzelne Fälle von Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Wie berechnet man, ob tatsächlich das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht?
Dazu muss man zuerst die gesamte erwartete steuerfreie Rente ermitteln.
Es muss nur der individuelle Rentenfreibetrag (je nach Renteneintrittsjahr) und der des Ehepartners, der möglicherweise länger durch eine Hinterbliebenenrente lebt, berücksichtigt werden. Andere Zuschläge wie Grundrente oder pauschale Werbungskosten sind nicht enthalten.
Es ist auch zu beachten, dass das Finanzamt keine Maßnahmen von sich aus ergreift. Wenn auf der Rechnung steht, dass ein Teil der Rente doppelt besteuert wurde, sollten die Unterlagen an das Finanzamt gesendet und um deren Überprüfung gebeten werden.
Wenn die Behörden der Zustimmung der Person nicht zustimmen, kann man als ersten Schritt Einspruch einlegen. Wird auch dies abgelehnt, bleibt nur die Klage vor dem Finanzgericht.