Obwohl der Bundesfinanzhof (BFH) am Montag sein Urteil zur Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags verkündet hat, fordert die FDP Mecklenburg-Vorpommerns die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. René Domke, Landes- und Bundestagsfraktionsvorsitzender der FDP, begründete seine Kritik am Urteil: „Sorley wird längst nicht mehr für den Zweck eingesetzt, für den es ursprünglich eingeführt wurde, sondern zu einem willkommenen fiskalischen Nebenerwerb. Steuerpolitisch handelt es sich bei dem bundesweit erhobenen Solidaritätszuschlag zur Baufinanzierung der Region Ost nicht mehr um eine befristete Sondererhebung, sondern um eine „bereits festgesetzte Steuererhöhung“.
Am Montag hat der Bundesfinanzhof München die Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Das sei nicht verfassungswidrig, entschied die Neunte Sitzung. Senat, Deutschlands oberstes Finanzgericht. Die Bundesregierung kann also weiterhin planen, jedes Jahr Steuereinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe zu generieren. Allerdings haben die Kläger, unterstützt vom Bund der Steuerzahler, vier Wochen Zeit, um in Karlsruhe eine mögliche Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag nur noch von Unternehmen und Gutverdienern erhoben. Trotzdem sind die Einnahmen hoch. „Wenn wir auf 2021/22/23 schauen, dann haben wir 53 Milliarden Euro“, sagte Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Die Aufhebung der Solis wird laut Domke auch viele betroffene Mittelständler entscheidend entlasten. Unabhängig davon befinden sie sich in einer schwierigen Lage. „Deutliche Entlastungen sind Voraussetzung für die wirtschaftliche Erholung unseres Landes“, betonte Domke.
2019 hat die damalige Große Koalition im Solidaritätszuschlagssenkungsgesetz 1995 beschlossen, dass 90 % der Einkommensteuerpflichtigen steuerbefreit bleiben sollen. Die ersten zehn Prozent müssen einen Zuschlag zahlen. Aufgrund des allgemein niedrigeren Lohnniveaus in Mecklenburg-Vorpommern kann der Anteil der Solidarzahler im Nordosten geringer sein.