In einem Rechtsstreit um die Kennzeichnung von DM-Produkten als „klimaneutral“ und „umweltneutral“ legte die Apothekenkette nach eigenen Angaben Berufung ein. Ein Unternehmenssprecher bestätigte am Samstag den entsprechenden Bericht des Südwestrundfunks. dm-Chef Christoph Werner sagte zum SWR: „Da die Rechtsprechung immer noch versucht, zu definieren, was ein Einzelanspruch bedeutet, halten wir die von den Richtern in diesem Prozess vertretene Position durchaus für überprüfbar.“
Am Ende Juli hat das Landgericht Karlsruhe nach einer Klage der Umwelthilfsanstalt (DUH) entschieden, dass die Begriffe „klimaneutral“ und „umweltneutral“ in der Werbung der dm-Eigenmarke nicht mehr verwendet werden dürfen (Az. 13). O 46/22 KfH). Die Apothekenkette kündigte daraufhin an, über eine Berufung nachzudenken. Nach Angaben des Unternehmens wurde die Berufung am Freitag beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht.