Sachsen-Anhalts Landtagspräsident ist mit einer Disziplinarklage gegen den ehemaligen Präsidenten des Landesrechnungshofs, Ralf Seibicke, gescheitert. Der Dienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt wies die Klage am Donnerstag ab. Der Landtag hatte erreichen wollen, dass Seibicke sein komplettes Ruhegeld aberkannt wird, weil er eine Nebentätigkeit nicht ordnungsgemäß angezeigt hat.
Die Richter erkannten eine Anzeigepflicht für die Tätigkeit in Seibickes Ruhestandszeit. Allerdings sei nicht genau klar, an wen sich Seibicke hätte wenden müssen. Es habe auch einen dienstlichen Zusammenhang zwischen der Nebentätigkeit, einer Beratungstätigkeit für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) und der vorherigen Tätigkeit beim Rechnungshof gegeben, denn die Behörde prüft den MDR. Insofern habe es ein schuldhaftes Verhalten gegeben.
Seibicke habe seine Tätigkeit aber auch nicht vertuscht, sondern beim Finanzministerium angegeben. Zudem sei er nie dienstrechtlich oder strafrechtlich in Erscheinung getreten, so das Gericht. Nach einer Abwägung wäre eine vollkommene Streichung der Versorgungsbezüge unverhältnismäßig gewesen und hätte bedeutet, Seibickes gesamtes Berufsleben «wegzuwischen». Andere disziplinarrechtliche Maßnahmen stehen aus Sicht des Gerichts nicht zur Verfügung.
Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.