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Diskussion mit KV: Keine Rufbereitschaftsübungen abstellen

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) plant die Schließung mehrerer Bereitschaftseinrichtungen in Rheinland-Pfalz, was von Gesundheitsminister Hoch heftig kritisiert wird. Jetzt sitzen beide Seiten zusammen – der Minister bringt einige Ideen ein.

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Der rheinland-pfälzische Wissenschafts- und Gesundheitsminister Clemens Hohe (SPD) nimmt an einer Redaktionssitzung der Deutschen Presse-Agentur dpa teil. Foto.aussiedlerbote.de

Gesundheit - Diskussion mit KV: Keine Rufbereitschaftsübungen abstellen

Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch wird sich im Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für den Erhalt der ärztlichen Bereitschaftspraxis einsetzen. Der SPD-Politiker sagte der Deutschen Presse-Agentur Mainz, dass er sich in einem für Freitag (1. Dezember) in Mainz anberaumten Gespräch mit dem KV-Vorstand dafür einsetzen werde, die von der KV angekündigten sieben Schließungen Anfang 2024 zunächst auszusetzen. Es macht keinen Sinn, mitten in der Infektionssaison Kliniken zu schließen. Der Minister erwähnte die KV Bremen, die ebenfalls beschlossen hat, ihre geplante Schließung auf März 2024 zu verschieben.

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zu den Sozialversicherungspflichten leistungsbeziehender Bäderärzte hat die KV in Rheinland-Pfalz die Schließung von Altenkirchen, Andernach, Emmelshausen beschlossen. Die Kliniken in Kental, Grolstein, Ingelheim und Landstuhl sind ärztlich tätig Bereitschaftsdienst. Das Gericht entschied, dass ein Zahnarzt in Baden-Württemberg Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, wenn er als Badearzt Notfallleistungen einer KV-Organisation erbringt.

Neben der Schließung von sieben Kliniken kündigte die KV Rheinland-Pfalz auch eine Reduzierung der Arbeitszeit des Sanitätsdienstes (äBD) an. Die KV sieht durch dieses Urteil einen Verlust an Bäderärzten und eine enorme Mehrbelastung der Kliniken, die ohnehin schon an ihre Grenzen stoßen.

Hoch sagte, er könne diese Argumentation nicht verstehen. In der äBD tätige niedergelassene Ärzte sind von der Sozialversicherungspflicht befreit, in der äBD tätige Krankenhausärzte, die die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, sind von der Arbeitslosen- und Rentenversicherungspflicht befreit und in der äBD tätige pensionierte Ärzte sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Hinzu kommt, dass rund zehn Prozent der Badeärzte immer noch stärker von der Sozialversicherungspflicht betroffen sind. Er hält es für richtig, dass diese Ärzte diese Steuern wie andere Arbeitnehmer in Deutschland zahlen – zumal sie über die allgemeinen Sozialversicherungsbeiträge finanziert werden.

Hoch sagte, ABD sollte nicht isoliert betrachtet werden. Stattdessen muss die Gesundheitsversorgung als Ganzes betrachtet werden. Beispielsweise müssen Vereinbarungen mit Krankenhäusern getroffen werden, damit diese die Nachtpflege durchführen und diese Leistungen dann der KV in Rechnung stellen können. Er wollte den Vorschlag auch mit KV besprechen.

Bei geringerer Dringlichkeit kann die Belastung des äBD auch durch die Vereinbarung eines Arzttermins für Patienten außerhalb der Hauptverkehrszeiten über die KV-Patientenservice-Rufnummer 116117 verringert werden. Genau aus diesem Grund versagen Dienstleistungen und Patientenmanagement derzeit. Solche Termine können Menschen davon abhalten, die Notaufnahme oder Notaufnahme aufzusuchen, selbst wenn kein medizinischer Notfall vorliegt.

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Quelle: www.stern.de

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