Wegen schwerwiegender Dienstvergehen bekommt ein Professor der Georg-August-Universität Göttingen künftig weniger Geld. Fünf Jahre lang soll er monatlich etwa zweitausend Euro weniger erhalten, wie das Verwaltungsgericht Göttingen am Mittwoch nach einem Urteil in einem Disziplinarverfahren mitteilte. Der 60-Jährige habe sich in neun Fällen pflichtwidrig verhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine sexuelle Motivation habe ihm nicht nachgewiesen werden können, sagte eine Gerichtssprecherin. Er habe allerdings Macht- und Hierarchieverhältnisse ausgenutzt. Zudem habe sich der Professor während des Prozesses uneinsichtig gezeigt. Da das Vertrauensverhältnis mit dem Arbeitgeber, der Universität Göttingen, noch nicht komplett zerstört sei, habe das Gericht nicht auf eine Entlassung des Mannes hin geurteilt. Er wurde allerdings für fünf Jahre aus der Besoldungsstufe W3 in W1 zurückgestuft. Seine monatlichen Bezüge verringern sich daher von 6912,71 auf 4896,87 Euro.
Der 60-Jährige behalte seine Professur. Ob er sie aber auch ausführen kann, müsse sich noch zeigen. Denn: Ein Hausverbot für den Campus in Göttingen und ein Verbot zum Führen seiner Dienstgeschäfte, die die Uni Göttingen erwirkt hatte, bleiben vorerst bestehen. Hier werde es möglicherweise noch mal zu einer Verhandlung kommen.