Trotz des neuen Entlastungszuschlags steigen die Selbstkosten für pflegebedürftige Menschen in Bayern weiter deutlich an. Wer am 1. Januar dieses Jahres in Bayern das erste Jahr zu Hause lebt, müsste am 1. Januar dieses Jahres durchschnittlich 2.332 Euro Eigenleistung pro Monat zahlen – 207 Euro mehr als Anfang 2022 für alternative Gesundheit Versicherungsträger, so eine Einschätzung des Verbandes. Zusammen mit dem höchsten Zuschlag steigt die Zuzahlung ab dem vierten Wohnjahr auf 1522 Euro monatlich. Das sind durchschnittlich 93 Euro mehr als am 1. Januar 2022, wie aus den Angaben der Deutschen Presse-Agentur hervorgeht.
Entlastungszuschläge steigen bei längerem Aufenthalt zu Hause, dann steigen die Eindämmungskosten noch mehr. Ohne Zuschläge zahlen die bayerischen Einwohner jetzt durchschnittlich 2.394 Euro gegenüber 2.178 Euro vor einem Jahr. Zum Vergleich: Nach den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes liegt das durchschnittliche Gehalt eines Arbeitnehmers in Bayern im Jahr 2021 bei knapp 3.400 Euro – brutto.
Obwohl der bundesweite Vergleich zugenommen hat, haben alle Förderkategorien im Vergleich zum Vorjahr teilweise gleich wenige Bundesländer an Bayern vorbeigezogen, sodass der Freistaat nun im Mittelfeld liegt. Die Erhöhung stehe vor dem Hintergrund besonders hoher Kosten für Verpflegung und Personal, so der Verband der Alternativkrankenkassen.
Gesamtsummen beinhalten Einzelbeiträge für die reine Pflege und Betreuung – anders als die Krankenkasse übernimmt die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten. Für Einwohner gibt es auch Gebühren für Unterkunft, Verpflegung und Einrichtungsinvestitionen.
Seit Anfang 2022 wird zusätzlich zur Leistung der Pflegekasse ein Entlastungszuschlag erhoben, der sich mit der Verlängerung der Pflegezeit erhöht. Die individuellen Beiträge für die häusliche Pflege werden im ersten Jahr um 5 %, im zweiten Jahr um 25 %, im dritten Jahr um 45 % und im vierten Jahr um 70 % reduziert.
Allerdings sind auch die Kosten für die reine Pflege gestiegen – ohne Zuschläge liegt der durchschnittliche Eigenanteil nun bei 1246 Euro nach 1070 Euro Anfang 2022. Hintergrund sind zum Teil auch höhere Personalkosten. Ab dem 1. September 2022 müssen alle Betriebe Pflegekräfte im Rahmen eines Tarifvertrags oder einer vergleichbaren Vereinbarung entlohnen, um den Pflegefonds zur Abrechnung nutzen zu können.
Bewertet werden laut Verband die Vergütungsvereinbarungen zwischen den Trägern aller Pflegekassen und Pflegeheime der Länder. Die Daten beziehen sich auf Bewohner der Pflegestufen 2 bis 5.