- Die Zahl der Bürgeranträge in Berlin steigt stark
Die Anzahl der Anträge auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat in Berlin in letzter Zeit deutlich zugenommen. Seit dem 27. Juni gilt bundesweit ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz, das den Naturalisierungsprozess vereinfachen soll. Bislang liegen keine Zahlen für den gesamten Monat Juli vor, wie ein Sprecher des Landesamts für Einwanderung (LAE) mitteilte. Allerdings hat das Amt zwischen dem 27. Juni und dem 21. Juli bereits über 5.000 Anträge erhalten, was einem Durchschnitt von rund 200 Anträgen pro Tag entspricht.
Das LAE hat rund 40.000 alte Fälle übernommen
Im Juni erhielt das LAE rund 4.000 Anträge, was einem Durchschnitt von 133 Anträgen pro Tag entspricht, wie der Sprecher erklärte. Seit Beginn des Jahres ist das LAE für die Staatsbürgerschaftsanträge in ganz Berlin zuständig. Zu diesem Zeitpunkt übernahm das Amt etwa 40.000 offene Fälle von den Bezirksbürgerschaftsämtern.
"Der älteste noch offene Antrag stammt aus dem Jahr 2005", fügte der Sprecher hinzu. "Seitdem wurden über 25.000 Anträge digital an das LAE übermittelt." Angesichts dieser Tatsache ist es nicht möglich, ernsthaft zu beantworten, wie lange die Bearbeitung von Anträgen im Durchschnitt dauert.
Neues Gesetz führt zu kürzeren Fristen
Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz, das von der Bundeskoalition formuliert wurde, verkürzt die Wartezeit für die Naturalisierung von acht auf fünf Jahre, vorausgesetzt, der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Außergewöhnliche Integrationsbemühungen können zu einer Staatsbürgerschaft bereits nach drei Jahren führen, unter der Bedingung von ausgezeichneten Sprachkenntnissen, hervorragender schulischer oder beruflicher Leistung oder ehrenamtlicher Arbeit. Die Doppelstaatsbürgerschaft ist im Allgemeinen erlaubt.
Staatsbürgerschaft wird erleichtert
Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten nun automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft und können die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern behalten, vorausgesetzt, mindestens ein Elternteil hat seit mehr als fünf Jahren (vorher acht Jahre) rechtmäßig in Deutschland gelebt und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Die Optionsregelung, die zuvor für junge Menschen galt, die nicht in Deutschland aufgewachsen sind, wurde abgeschafft. Um die Beiträge von DDR-Vertragsarbeitern und "Gastarbeitern" zu ehren, wurden die Anforderungen für ihre Naturalisierung gelockert.
Im Lichte des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes könnten viele Personen nun darüber nachdenken, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Diese Gesetzgebung, die von der Bundeskoalition eingeführt wurde, soll den Naturalisierungsprozess für berechtigte Personen vereinfachen. Deutschland bietet mit seinen neuen Regelungen nun beschleunigte Wege zur Staatsbürgerschaft, indem es die Wartezeit unter bestimmten Bedingungen von acht auf fünf Jahre verkürzt.