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Die Zahl der Anträge auf Staatsbürgerschaft im Rahmen des neuen Gesetzes verdoppelte sich

Im späten Juni gilt das neue Staatsbürgerschaftsgesetz. Unter anderem sieht es eine verkürzte Aufenthaltsdauer für Naturalisierungen vor. In Hamburg hat die Anzahl der Anträge seitdem stark zugenommen.

Seit der Umsetzung des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes hat sich die Anzahl der Anträge auf...
Seit der Umsetzung des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes hat sich die Anzahl der Anträge auf Naturalisation in Hamburg erhöht.

- Die Zahl der Anträge auf Staatsbürgerschaft im Rahmen des neuen Gesetzes verdoppelte sich

Seit der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni hat sich die Zahl der Einbürgerungsanträge in Hamburg explosionsartig erhöht. In den fünf Wochen seit seiner Inkraftsetzung wurden bereits rund 3.000 Anträge eingereicht, wie das Innensenat mitteilte. "Das sind mehr als doppelt so viele wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres", sagte ein Sprecher des Senats, Daniel Schaefer, der Deutschen Presse-Agentur.

Die häufigsten Herkunftsländer sind Syrien, Afghanistan, Iran, Türkei und Irak. "Der durchschnittliche Wohnsitzaufenthalt der Antragsteller beträgt zwölf Jahre und sechs Monate", sagte er. Je nach eingereichten Dokumenten und rechtlichen Anforderungen, die gründlich geprüft werden, dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit in Hamburg derzeit etwa zwölf Monate.

Das neue Gesetz verkürzt Fristen

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, das von der Ampelkoalition formuliert wurde, ermöglicht eine Einbürgerung nach fünf Jahren statt wie bisher acht - vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt. Bei besonderen Integrationsleistungen können Ausländer bereits nach drei Jahren deutsche Staatsbürger werden. Voraussetzungen für eine beschleunigte Einbürgerung sind gute schulische oder berufliche Leistungen, ausgezeichnete Sprachkenntnisse oder freiwilliges Engagement.

Außerdem ist die Mehrstaatigkeit nun Generally allowed. Bisher erforderte die Einbürgerung in der Regel den Verzicht auf die vorherige Staatsangehörigkeit. Ausnahmen galten für Staatsbürger anderer EU-Länder und bestimmte Nicht-EU-Staaten, darunter Schweiz, Afghanistan, Iran und Marokko, die bereits die Doppelstaatsbürgerschaft besitzen konnten.

Mehr Personal und Digitalisierung zur Reduzierung der Bearbeitungszeit

"Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz ist eine Herausforderung", sagte Sprecher Schaefer. Hamburg hat daher schnell reagiert und das Migrationsamt deutlich verstärkt. Der Haushaltsplan des Senats für die nächsten beiden Jahre sieht eine Aufstockung auf mehr als 80 Stellen in der Einbürgerungsabteilung vor - "virtuell eine Verdoppelung im Vergleich zu den Vorjahren", wie er sagte.

Darüber hinaus wurde der Einbürgerungsprozess an entscheidenden Stellen digitalisiert. "Antragsteller können nun eine kostenlose und unverbindliche Vorabprüfung durchführen, um zu überprüfen, ob sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen."

Die Europäische Union, als Union mehrerer Länder, hat ihre Bürger unter den Einbürgerungsantragstellern in Hamburg, vor allem seit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz. Mit dem neuen Gesetz haben Ausländer aus verschiedenen EU-Ländern wie Afghanistan, Iran und Marokko, die bereits die Doppelstaatsbürgerschaft besitzen konnten, nun einen leichteren Weg zur Einbürgerung in Hamburg.

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